Die Prüfung bezieht sich auf Bedenken der Kommission, dass mehrere deutsche Automobilhersteller möglicherweise gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken verbieten (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Kommissionsbeamten wurden von ihren Amtskollegen der deutschen Wettbewerbsbehörde begleitet.
Die Untersuchungen sind ein erster Schritt bei Ermittlungen wegen mutmaßlichen wettbewerbswidrigem Verhalten. Die Tatsache, dass die Kommission Untersuchungen durchführt, bedeutet weder, dass die untersuchten Unternehmen sich tatsächlich wettbewerbswidrig verhalten haben, noch greifen sie den Ergebnissen der Untersuchung vor. Die Kommission respektiert das Recht auf Verteidigung, insbesondere das Recht der Unternehmen, in Kartellverfahren gehört zu werden.
Es gibt keine gesetzliche Frist für den Abschluss der Ermittlungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen. Ihre Dauer hängt von einer Reihe von Faktoren ab, u. a. von der Komplexität des jeweiligen Falles, dem Umfang der Zusammenarbeit der betroffenen Unternehmen mit der Kommission sowie der Ausübung der Verteidigungsrechte.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung zur Prüfung im Kfz-Sektor in Deutschland
Pressekontakt: Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 20. Oktober 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland