
Am 18. April 2023 hat die Europäische Kommission unangekündigte Nachprüfungen in den Räumlichkeiten von Unternehmen eingeleitet, die in der Modebranche in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind. Zudem hat die Kommission förmliche Auskunftsersuchen an Unternehmen gerichtet, die im Modesektor tätig sind.
Die Kommission hat Bedenken, dass die betroffenen Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnten. Diese Vorschriften verbieten Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen einschließlich bestimmter horizontaler und vertikaler Beschränkungen (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum). Die Beamten der Kommission wurden begleitet von ihren Amtskollegen der zuständigen nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten, in denen die Nachprüfungen durchgeführt wurden.
Der Gegenstand der Inspektionen steht in keinem Zusammenhang mit dem Gegenstand der im Mai 2022 und im Juni 2021 durchgeführten Inspektionen.
Hintergrund zur Durchführung von Nachprüfungen
Unangekündigte Nachprüfungen sind ein erster Schritt zur Untersuchung mutmaßlicher wettbewerbswidriger Praktiken. Die Tatsache, dass die Kommission solche Nachprüfungen durchführt und förmliche Auskunftsverlangen versendet, bedeutet weder, dass sich die Unternehmen des wettbewerbswidrigen Verhaltens schuldig gemacht haben, noch greift sie dem Ergebnis der Untersuchung selbst vor. Die Kommission achtet die Rechte auf Verteidigung und insbesondere das Recht des Unternehmens, im Laufe des Verfahrens gehört zu werden.
Für Kartellverfahren gibt es keine verbindlichen Abschlussfristen. Ihre Dauer hängt von einer Reihe von Faktoren ab, u. a. von der Komplexität des jeweiligen Falles, dem Umfang der Zusammenarbeit der beteiligten Unternehmen mit der Kommission und der Ausübung ihrer Verteidigungsrechte durch die Parteien.
Im Rahmen des Kronzeugenprogramms der Kommission kann Unternehmen, die an einem geheimen Kartell beteiligt waren, als Gegenleistung für die Berichterstattung über das Verhalten und die Zusammenarbeit mit der Kommission während ihrer gesamten Untersuchung ein Erlass oder eine erhebliche Ermäßigung der Geldbuße gewährt werden. Einzelpersonen können Kartelle oder andere wettbewerbswidrige Verhaltensweisen anonym über das Whistleblower-Tool der Kommission melden.
Weitere Information:
Vollständige Pressemitteilung vom 19. April
Pressekontakt: Fabian Weber. Tel.: +49 (0) 30 2280-2250. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 19. April 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland