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Vertretung in Deutschland
Presseartikel19. März 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Kartellrecht: Kommission prüft, ob der deutsche Netzbetreiber TenneT die Stromübertragungskapazitäten von Dänemark nach Deutschland ungerechtfertigt beschränkt

Die Europäische Kommission hat eine förmliche Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die von dem deutschen Netzbetreiber TenneT vorgenommene Beschränkung der Stromübertragungskapazitäten von Westdänemark nach Deutschland gegen die EU...

Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die Untersuchung zu TenneT ist Teil unserer Bemühungen, dafür zu sorgen, dass die Netzbetreiber den freien Stromfluss zwischen den Mitgliedstaaten nicht zum Nachteil der europäischen Verbraucher ungerechtfertigt beschränken.“

Vestager führte weiter aus: „Energie sollte in Europa ungehindert fließen, sodass der von Windenergieanlagen in einem Land erzeugte Strom von Verbrauchern in einem anderen Mitgliedstaat genutzt werden kann. Im Hinblick auf einen effizienten, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiemarkt müssen wir sicherstellen, dass die Verbindungsleitungen vollständig für den grenzüberschreitenden Stromhandel genutzt werden können.“

Die Kommission und TenneT arbeiten in konstruktiven Gesprächen an einem Paket von Verpflichtungen, mit dem diese Bedenken ausgeräumt werden könnten. Durch die Verpflichtungen müsste sichergestellt werden, dass die größtmögliche Kapazität der Verbindungsleitung zwischen Westdänemark und Deutschland auf dem Markt zur Verfügung gestellt und gleichzeitig die Zuverlässigkeit des deutschen Hochspannungsnetzes gewahrt wird.

Die TenneT TSO GmbH (TenneT) ist der größte der vier deutschen Betreiber des deutschen Hochspannungsnetzes. Die Übertragungsnetzbetreiber transportieren Strom von Kraftwerken zu großen Industriekunden sowie zu regionalen und lokalen Verteilnetzbetreibern, die den Strom wiederum an Privathaushalte und kleinere gewerbliche Abnehmer liefern. Im Rahmen ihrer kartellrechtlichen Untersuchung wird die Kommission insbesondere Hinweisen nachgehen, dass TenneT die verfügbare Übertragungskapazität der Verbindungsleitung von Westdänemark nach Deutschland möglicherweise beschränkt.

Sollte sich dies bestätigen, dann könnte ein Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften in Form des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) vorliegen, da ausländische Stromerzeuger benachteiligt würden und der Strombinnenmarkt segmentiert würde.

Die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens durch die Kommission greift dessen Ergebnis nicht vor.

Hintergrund

Das Hochspannungsnetz von TenneT erstreckt sich über ganz Deutschland, von Schleswig-Holstein bis nach Bayern. Die TenneT TSO GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der niederländischen TenneT Holding B.V. Diese Holding hat auch die vollständige Kontrolle über das Unternehmen TenneT TSO B.V. inne, das das Hochspannungsübertragungsnetz der Niederlande betreibt.

Übertragungsnetze dienen dazu, Strom an die Verteilnetze sowie an industrielle Großverbraucher mit Direktanschluss zu leiten. Die Übertragungsnetze sind miteinander verbunden, und diese Verbindungsleitungen werden ebenfalls von den Übertragungsnetzbetreibern verwaltet.

Die Kommission hat sich bereits in der Sache Swedish Interconnectors (schwedische Verbindungsleitungen) mit der Frage befasst, inwieweit Beschränkungen der grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten (Import/Export) mit den Wettbewerbsvorschriften vereinbar sind; in jenem Fall hatte sie im April 2010 die von Svenska Kraftnät angebotenen Verpflichtungen per Beschluss für bindend erklärt.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. März 2018
Autor
Vertretung in Deutschland