Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Es ist illegal, wenn Pharmaunternehmen vereinbaren, den Wettbewerb gegen Zahlungen auszusetzen und den Markt gegen preisgünstigere Arzneimittel abzuschotten – selbst wenn diese Vereinbarungen im Rahmen eines Patentvergleichs oder anderer scheinbar normaler Geschäftsvorgänge getroffen werden. Die Pay-for-Delay-Vereinbarung von Teva und Cephalon schadete Patienten und nationalen Gesundheitssystemen, denen erschwinglichere Arzneimittel vorenthalten wurden.“
Modafinil ist ein Arzneimittel zur Behandlung exzessiver Tagesschläfrigkeit, die insbesondere im Rahmen einer Narkolepsie auftritt. Es wurde unter dem Markennahmen „Provigil“ gehandelt und war das meistverkaufte Produkt von Cephalon. Jahrelang entfielen über 40 Prozent des weltweiten Umsatzes des Unternehmens auf Provigil. 2005 waren die Hauptpatente für das Arzneimittel in Europa ausgelaufen, aber Cephalon hielt noch einige Sekundärpatente für die pharmazeutische Zusammensetzung von Modafinil, die dem Unternehmen zusätzlichen Patentschutz bieten sollten.
Der heutige Beschluss betrifft eine Patentvergleichsvereinbarung, durch die Cephalon Teva dazu veranlasste, kein preisgünstigeres Modafinil-Produkt auf den Markt zu bringen. Die Gegenleistung waren einige für Teva vorteilhafte Nebenabsprachen und Barzahlungen. Teva verfügte über eigene Patente für das Herstellungsverfahren und war so weit, dass es sein eigenes Generikum auf den Modafinil-Markt bringen konnte. Im Vereinigten Königreich hatte es sogar schon mit dem Verkauf des Generikums begonnen. Dann vereinbarte das Unternehmen mit Cephalon, die Markteinführung zu stoppen und Cephalons Patente nicht anzufechten.
Die Kommission stellte bei ihrer Untersuchung fest, dass Teva durch diese Pay-for-Delay-Vereinbarung mehrere Jahre lang als Wettbewerber ausgeschaltet wurde und Cephalon deshalb höhere Preise berechnen konnte, obwohl das Hauptpatent für Modafinil seit Langem abgelaufen war.
Patentvergleiche sind zumeist rechtmäßig. Der Vergleich zwischen Teva und Cephalon war es nach Auffassung der Kommission nicht. Teva verpflichtete sich, nicht auf den Modafinil-Märkten tätig zu werden – nicht weil es von der Stärke der Cephalon-Patente überzeugt war, sondern weil Cephalon Teva erhebliche Werte übertrug. Die Wertübertragung erfolgte vor allem durch eine Reihe von geschäftlichen Nebenabsprachen, die Teva ohne die Zusage, nicht in den Markt einzutreten, nicht erreicht hätte.
Der durch die Pay-for-Delay-Vereinbarung verursachte Schaden
Teva war bei Abschluss der Vergleichsvereinbarung der Wettbewerber, der bei der Entwicklung eines Generikums am weitesten vorangekommen war. Sein verzögerter Markteintritt bedeutete, dass sich Cephalon nicht dem Wettbewerb mit preisgünstigeren Arzneimitteln stellen musste. Ohne die Pay-for-Delay-Vereinbarung hätte Teva früher in den Markt eintreten und eine Senkung der Modafinil-Preise herbeiführen können.
Durch die Markteinführung von Generika entsteht Preiswettbewerb, der dazu führen kann, dass die Preise um bis zu 90 Prozent sinken. Als Teva im Jahr 2005 für kurze Zeit auf dem britischen Markt tätig war, bot es sein Generikum zu einem Preis an, der 50 Prozent unter dem Preis des Originalpräparats von Cephalon lag.
Die nachstehende Grafik zeigt die negativen Auswirkungen von Pay-for-Delay-Vergleichen auf Patienten und Gesundheitssysteme. Die verzögerte Markteinführung von Generika verhindert, dass Verbraucher und Gesundheitssysteme früher von erheblich niedrigeren Preisen profitieren. Über Pay-for-Delay-Vergleiche teilen sich Unternehmen die zusätzlichen Gewinne, die sie aufgrund des fehlenden Wettbewerbs erzielen.
Pay-for-Delay-Vereinbarungen können sich auch negativ auf die Innovationstätigkeit auswirken. Der von Generika ausgehende Wettbewerbsdruck trägt dazu bei, dass Pharmaunternehmen sich auf die Entwicklung neuer Arzneimittel konzentrieren, anstatt zu versuchen, ihre Einnahmen aus alten Arzneimitteln durch Vorkehrungen zur künstlichen Wahrung ihrer Marktexklusivität zu maximieren.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 26. November 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland