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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 9. August 2022
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Kartellrechtliche Freistellung von Seeschifffahrts-Konsortien: Kommission bittet um Rückmeldungen

The Hasselt lock of the Albert Canal

Die Europäische Kommission holt Rückmeldungen zum EU-Rechtsrahmen ein, mit dem Seeschifffahrts-Konsortien von der Gruppenfreistellungsverordnung freigestellt werden. Als „Konsortien“ werden dabei Vereinbarungen zwischen Unternehmen in der Seeschifffahrt bezeichnet, die gemeinsam weniger als 30 Prozent Marktanteil haben und ihre Dienste beim Transport von Gütern zusammen anbieten.

Zudem hat die Kommission gezielte Fragebögen an Seeverkehrs-Unternehmen, Verlader und Spediteure sowie Hafen- und Terminalbetreiber gerichtet. Mit den Fragebögen soll festgestellt werden, wie sich Konsortien zwischen Seeschifffahrts-Unternehmen und die Gruppenfreistellungsverordnung seit 2020 auf die Interessenträger ausgewirkt haben. Beiträge können bis zum 3. Oktober 2022 eingereicht werden.

Die Bewertung der Gruppenfreistellungsverordnung

Nach den kartellrechtlichen Vorschriften der EU sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, mit denen der Wettbewerb beschränkt wird, generell verboten. Die Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrts-Konsortien erlaubt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen, dass Seeschifffahrts-Unternehmen mit einem gemeinsamen Marktanteil von weniger als 30 Prozent Kooperationsvereinbarungen für gemeinsame Gütertransportdienste zu schließen. Diese Vereinbarungen werden auch als „Konsortien“ bezeichnet.

Die Gruppenfreistellungsverordnung läuft am 25. April 2024 aus. Deshalb muss die Kommission die Verordnung bewerten und dann entscheiden, ob sie ausläuft oder – mit oder ohne Änderungen – wieder verlängert werden soll. Die Ergebnisse der Bewertung soll im letzten Quartal 2022 veröffentlicht werden.

Antworten bis zum 3. Oktober einreichen

Die Aufforderung zur Stellungnahme und die gezielten Fragebögen sind Teil der Bewertung der Gruppenfreistellungsverordnung. Die Rückmeldungen werden die Daten ergänzen, die die Kommission im Rahmen ihrer sektoralen Überwachungstätigkeiten zusammengetragen hat. In den vergangenen beiden Jahren hat die Kommission mit Marktteilnehmern wie Verladern, Spediteuren und Seeverkehrs-Unternehmen sowie mit Wettbewerbs- und Aufsichtsbehörden in Europa, den USA und anderen Ländern einen regelmäßigen Austausch über die Herausforderungen der Seeschifffahrt geführt. Im Dezember 2021 hat die Kommission im Rahmen ihrer sektoralen Überwachungsmaßnahmen auch eine Bestandsaufnahme eingeleitet und Fragebögen an Seeverkehrs-Unternehmen verteilt, die Routen in die und aus der EU befahren. Damit wurden Marktinformationen gesammelt, insbesondere über die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit der Seeverkehrsunternehmen und auf die maritime Lieferkette.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung vom 9. August

Aufforderung für Rückmeldungen

Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien

Nähere Einzelheiten zur Bewertung

Pressekontakt: fabian [dot] weberatec [dot] europa [dot] eu (Fabian Weber). Tel.: +49 (0) 30 2280-2250. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
9. August 2022
Autor
Vertretung in Deutschland