Durch die neuen Vorschriften werden die Rechts- und Verwaltungsverfahren beschleunigt, und es wird gewährleistet, dass das Wohl des Kindes stets Berücksichtigung findet. Die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit ist unerlässlich, damit die Kinder im Falle von Familienstreitigkeiten oder der Trennung internationaler Paare über einen sicheren Rechtsrahmen verfügen, um die Beziehungen zu beiden Elternteilen (und Erziehungsberechtigten), die unter Umständen in verschiedenen europäischen Ländern leben, aufrechtzuerhalten.
Die Zahl der internationalen Scheidungen liegt in der EU derzeit bei etwa 140.000 pro Jahr. Auch die Zahl der außerehelich geborenen Kinder internationaler Paare hat zugenommen, und es gibt jährlich bis zu 1.800 Fälle von Kindesentführungen durch einen Elternteil innerhalb der EU.
Die neuen Regeln treten drei Jahre nach der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt in Kraft.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Rates zur Annahme der neuen Regeln
Pressekontakt: Katrin Abele , Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 25 Juni 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland