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Vertretung in Deutschland
Presseartikel17. August 2016Vertretung in Deutschland

Klarstellung: Keine Gefahr für Topflappen durch EU

Jetzt reguliert die EU auch noch Grillhandschuhe und Topflappen! Wie jeden Sommer ist jetzt wieder ein Mythos über eine weitere Idee angeblich regelwütiger EU-Bürokraten im Umlauf. Aber es gibt keinen Grund zur Aufregung: der selbstgehäkelte...

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(17.08.2016) Fakt ist: Die Mitgliedstaaten wollten, dass kommerziell vermarktete Ofen- und Grillhandschuhe für den privaten Gebrauch genauso sicher sein sollten wie die für professionelle Nutzer. Das hat die Kommission auch vorgeschlagen - schon Anfang 2014 zusammen mit einer Reform weiterer Sicherheitsstandards für die persönliche Schutzausrüstung bei Arbeit und Freizeit.

Beschlossen haben diese Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen dann nicht irgendwelche EU-Bürokraten, sondern gewählte Politiker im Europäischen Parlament und im Ministerrat.

Die Sicherheit der Bürger ist höchste Priorität für die Verbraucherpolitik und Produktregulierung, ganz gleich ob auf nationaler oder europäischer Ebene. Eine Reihe von schlimmen und auch tödlichen Unfällen bei der Arbeit oder in der Freizeit aufgrund mangelhafter persönlicher Schutzausrüstung zeigt, dass im gemeinsamen europäischen Binnenmarkt verkaufte Produkte überall sicher sein sollten.

In einer Richtlinie von 1989 waren Backhandschuhe für den persönlichen Gebrauch von den Sicherheitsstandards ausgenommen. Diese Ausnahme hat die Kommission in ihrem Vorschlag von 2014 für eine Reform der Sicherheitsstandards gestrichen – auf Bitten der meisten Mitgliedstaaten.

In der Praxis stellen die meisten Hersteller ihre Back- und Grillhandschuhe ohnehin nach den für den professionellen Gebrauch gültigen Standards her, machen also keinen Unterschied zwischen privaten und professionellen Nutzern. Das macht ja auch Sinn: An heißen Öfen oder Grills kann man sich böse die Haut verbrennen, egal ob als Koch in einem Restaurant oder zu Hause in der Freizeit.

Die Sicherheitsnormen wurden auch mit den in der European Safety Federation organisierten Herstellern, Importeuren und Händlern von persönlicher Schutzausrüstung besprochen. Kein EU-Hersteller hat Einwände dagegen erhoben, dass auch Backhandschuhe für den privaten Gebrauch tatsächlich sicher sein und vor Verbrennungen schützen sollten.

Wie bei vielen aktuellen Reformen der Regeln im europäischen Binnenmarkt wurde hier eine Richtlinie, die viel Spielraum für unterschiedliche Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ließ, durch eine im gesamten Binnenmarkt unmittelbar geltende Verordnung ersetzt. Damit brauchen die Hersteller, Importeure und Händler nur auf eine Verordnung achten – und nicht auf 28 verschiedene nationale Umsetzungsgesetze. Das verbessert den Verbraucherschutz, spart die Kosten der Umsetzung für die nationalen Verwaltungen, verringert Bürokratie und schafft bestmögliche Rechtssicherheit für die Wirtschaftsakteure.

Für selbstgehäkelte Topflappen auf dem Basar, um die sich einige Medien bereits Sorgen machen, besteht übrigens keine Gefahr. Das sind Dekoartikel, die nicht als persönliche Schutzausrüstung gelten. Nur wenn ein Hersteller sein Produkt mit dem Hinweis vermarktet, es schütze die Hände vor Verbrennungen, dann muss es auch stimmen.

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. August 2016
Autor
Vertretung in Deutschland