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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 19. Oktober 2018
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Klingelschilder sind kein Fall für die EU-Datenschutzverordnung

Die Europäische Kommission hat gestern (Donnerstag) klargestellt, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Namen auf Türschildern oder Briefkästen nicht regelt und auch nicht deren Entfernung verlangt. Diesbezügliche Behauptung in mehreren...

Die Datenschutzgrundverordnung setzt hohe Standards für den Schutz personenbezogener Daten und klärt, aus welchen Gründen Daten erhoben und verarbeitet werden können. Der Grundsatz der Einwilligung ist nur eine der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ein weiteres ist das Prinzip des „berechtigten Interesses“. Dieses berechtigte Interesse ist gegeben, denn um zu wissen, wer in einer Wohnung wohnt, ist notwendig, um eine Person kontaktieren oder Post zustellen zu können.

Weitere Informationen:

Erklärung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit zur Entfernung von Klingelschildern

Fragen und Antworten zur Datenschutzverordnung

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Oktober 2018
Autor
Vertretung in Deutschland