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Vertretung in Deutschland
Presseartikel20. Juli 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Kommission akzeptiert Deutschlands Plan zu Breitband-Vectoring, fordert aber Nachbesserungen

Die Kommission hat heute einen überarbeiteten Maßnahmenentwurf angenommen, der es der Deutschen Telekom ermöglichen soll, ihr Netz durch Vectoring zu modernisieren; erwartet aber weitere Nachbesserungen.

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(20.07.2016) - Aufgrund der vorangegangenen Untersuchungen der Europäischen Kommission hatte die deutsche Regulierungsbehörde (BNetzA) ihren ersten Maßnahmenentwurf nachgebessert. Das Ziel des Vorschlags: Die Deutsche Telekom soll die Erlaubnis erhalten, ihr Netz in einem Umkreis von 550 m zu den lokalen Hauptverteilern (auch Nahbereich genannt) mit Vectoring-Technologie zu modernisieren. Der nachgebesserte Plan enthält den erforderlichen Wettbewerbsschutz, den die Kommission gefordert hatte, um für einen Ausgleich zwischen der Verbesserung der Netzleistung und einem fortgesetzten wirksamen Wettbewerb durch alternative Anbieter zu sorgen, die beide gleichermaßen den Internetznutzern zugutekommen.

Die Kommission hat die Bundesnetzagentur jedoch auch darauf hingewiesen, dass sie die Bedingungen verbessern muss, zu denen andere Anbieter auf dem modernisierten, mit Vectoring-Technologie ausgestatteten Netz der Deutschen Telekom den Zugang zum Internet bereitstellen können. So muss die deutsche Regulierungsbehörde der Kommission zusätzlich detaillierte Pläne vorlegen, die die technischen Parameter und die Preise für das Produkt, das diesen Zugang ermöglicht, ausweisen. Diese Pläne sollen zum Herbstbeginn vorliegen und werden von der Kommission sorgfältig insbesondere hinsichtlich auf ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb geprüft. Die Kommission wird diese Vorschläge vor dem Hintergrund ihrer früheren Leitlinien und der in ihrem heutigen Beschluss formulierten Erwartungen bewerten.

Günther H. Oettinger, EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, begrüßte die Fortschritte bei den jüngsten Gesprächen mit der BNetzA und erklärte: „Als Ergebnis unserer Prüfung hat die deutsche Regulierungsbehörde einen besseren Ausgleich zwischen der Modernisierung des Netzes und einem hochwertigen Zugang zum Netz für die Wettbewerber hergestellt. Die zusätzlichen Garantien, die die BNetzA jetzt vorschlägt, schützen den nachhaltigen Wettbewerb und schaffen Anreize für zukunftsfähige Netze der Gigabit-Gesellschaft. Es sind jedoch weitere Verbesserungen erforderlich, und wir werden genau darauf achten, dass sie vorgenommen werden.“

Durch die Modernisierung mittels Vectoring-Technologie lassen sich auf Kupfernetzen höhere Breitband-Geschwindigkeiten erzielen. Bei dieser Technologie handelt es sich um eine Modernisierung, die einen Mittelweg zur Verlegung von Glasfasernetzen darstellt. Schätzungen zufolge würde nach dem überarbeiteten Vorschlag der BNetzA deutschlandweit auf dem Breitbandnetz eine Leistungssteigerung erreicht, durch die in 1,4 Mio. Haushalten erstmals Verbindungsgeschwindigkeiten von über 50 Mbits/s erzielt würden. Derzeit funktioniert diese Technologie jedoch nur, wenn sie auf ein gesamtes Bündel von Kupferkabeln angewandt wird, so dass die Gefahr besteht, dass der Wettbewerb eingeschränkt wird, da eine wettbewerbsfördernde Entbündelung solcher Leitungen ausgeschlossen ist.

Nach Auffassung der Kommission bieten die überarbeiteten Vorschläge der BNetzA jetzt einen ausreichenden Wettbewerbsschutz und begrenzen die nachteiligen Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition anderer Anbieter, die der Einsatz der Vectoring-Technologie mit sich bringen kann.

So schlägt die BNetzA vor, die zahlenmäßige Begrenzung anderer Anbieter beim Zugang zu Kabelverzweigern für die Bereitstellung von Netzdiensten aufzuheben und den Anbietern, die derzeit am Hauptverteiler präsent sind, den Zugang zu Kabelkanälen und unbeschalteten Glasfaserleitungen zu gestatten. Auf diese Weise können vorhandene Infrastrukturen effizienter genutzt werden. Weitere Gründe für die Genehmigung des Vorschlags durch die Kommission waren die Tatsache, dass andere Anbieter die Vectoring-Technologie in mehr Gebieten als früher einsetzen können, und die Zusage der BNetzA, eines der Zugangsprodukte weiter zu verbessern.

Die BNetzA muss die Pläne für ein virtuelles Zugangsprodukt weiter verbessern

Die Kommission weist jedoch auf einige Aspekte hin, die weiterer Verbesserung bedürfen. Da der Einsatz der Vectoring-Technologie in einem Umkreis von 550 m um einen lokalen Hauptverteiler verhindert, dass alternative Anbieter von Hochgeschwindigkeits-Breitbandleistungen direkten Zugang zu den Kabeln erhalten, die die Kunden mit den lokalen Hauptverteilern verbinden, hat die Kommission die BNetzA aufgefordert sicherzustellen, dass Wettbewerber eine angemessene alternative Möglichkeiten zur Bereitstellung des Internetzugangs für Kunden erhalten.

Außerdem hat die Kommission die BNetzA aufgefordert, ihre technischen Spezifikationen für ihr wichtigstes Ersatzprodukt (ein virtuelles Layer-2-Zugangsprodukt) zu verbessern und sie der Kommission zu notifizieren. Anschließend wird die Kommission die Vorschläge vor dem Hintergrund der Leitlinien im Erläuterungsvermerk zu den Empfehlungen der Kommission von 2014 zu den betreffenden Märkten und den im heutigen Beschluss dargelegten genaueren Erwartungen prüfen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sich im neuen virtuellen Zugangsprodukt die Hauptmerkmale des heutigen physischen Produkts wiederfinden. Dabei werden die Verfahren der Befugnisse der Kommission gemäß Artikel 7 der Rahmenrichtlinie für die elektronische Kommunikation eingehalten.

Hintergrund

Mit dem heutigen Beschluss soll sichergestellt werden, dass die Einführung des sogenannten Vectoring im Nahbereich in Deutschland mit ausreichenden Schutzmaßnahmen einhergeht, die die nachteiligen Auswirkungen dieser Technologie auf andere Anbieter begrenzt. Im Mai dieses Jahres hatte die Kommission die ursprünglichen Pläne der BNetzA abgelehnt und eine eingehende Untersuchung des Vorschlags der deutschen Regulierungsbehörde eingeleitet, mit der die Deutschen Telekom die Möglichkeit erhalten sollte, ihr Netz mittels Vectoring-Technologie zu modernisieren (siehe hier). Wie in den einschlägigen EU-Rechtvorschriften vorgesehen, haben die Kommission und die BNetzA in den darauffolgenden Monaten eng zusammengearbeitet, um eine Lösung zu finden, die mit den EU-Telekommunikationsvorschriften vereinbar ist.

Nützliche Links

Das Schreiben der Kommission an die deutsche Regulierungsbehörde wird veröffentlicht unter https://circabc.europa.eu/w/browse/0fc4cbf9-3412-45fe-84bb-e6d7ba2f010e

Weitere Informationen in dieser Sache

Weitere Informationen über das Verfahren nach Artikel 7

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Juli 2016
Autor
Vertretung in Deutschland