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Vertretung in Deutschland
Presseartikel21. Februar 2017Vertretung in Deutschland

Kommission begrüßt Beschlüsse der Finanzminister gegen Steuervermeidung

Die Europäische Kommission hat die heutige (Dienstag) Einigung der EU-Wirtschafts- und Finanzminister auf neue Vorschriften gegen Steuervermeidung durch Nicht-EU-Länder begrüßt. Die Regeln enthalten solide Maßnahmen zur Bekämpfung von Missbrauch, mit...

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(21.02.2017) - Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, lobte die Einigung als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. „Heute schreiben wir ein neues Kapitel unserer erfolgreichen Kampagne für fairere Besteuerung“, sagte Moscovis. „Schritt für Schritt schließen wir die Schlupflöcher, die einige Unternehmen zur Steuervermeidung nutzen. Ich gratuliere den Mitgliedstaaten zu ihrer Einigung auf diese wirksame Maßnahme gegen Steuermissbrauch und für ein gerechteres Steuerumfeld in der EU.“

Die neuen Bestimmungen stützen sich auf die im letzten Juli vereinbarte Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung (ATAD), die EU-weite Anti-Missbrauchsmaßnahmen gegen Steuervermeidung vorsieht. Multinationale Großunternehmen praktizieren eine Umgehung der Körperschaftsteuer, indem sie Abweichungen zwischen den Steuersystemen von Mitgliedstaaten und Nicht-Mitgliedstaaten der EU ausnutzen („hybride Gestaltungen“).

Zu hybriden Gestaltungen kommt es, wenn Länder unterschiedliche Bestimmungen für die steuerliche Behandlung bestimmter Einkommen oder Einrichtungen haben, die von multinationalen Unternehmen so missbraucht werden können, dass sie in keinem Land besteuert werden. Die heute erzielte Einigung (ATAD 2) wird sicherstellen, dass hybride Gestaltungen aller Art auch dann nicht zur Steuervermeidung in der EU genutzt werden können, wenn Drittländer an den Regelungen beteiligt sind. Die Einigung wurde nur vier Monate nach der Vorlage des Kommissionsvorschlags erzielt.

Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft. Für Artikel 9a gilt eine längere Einführungsperiode bis 2022.

Die von der Juncker-Kommission vorgelegten wichtigen Initiativen zur Förderung der Steuertransparenz und zur Reform der Unternehmensbesteuerung haben bereits Früchte getragen. Die Mitgliedstaaten einigten sich im letzten Juli auf die ehrgeizige Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung, sodass Anti-Missbrauchsmaßnahmen EU-weit ab 2019 gelten werden. Auch die Kommissionsvorschläge für mehr Transparenz bei Steuervorbescheiden und der Besteuerung multinationaler Unternehmen wurden von den Mitgliedstaaten in Rekordzeit angenommen. Der Vorschlag für die länderbezogene Berichterstattung multinationaler Unternehmen sowie ein Vorschlag zur Stärkung der Geldwäscherichtlinie werden derzeit im Rat und im Europäischen Parlament verhandelt.

Darüber hinaus wurden einige weitere bedeutende Unternehmensteuerreformen vorgeschlagen, insbesondere die Neuauflage der konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) im Oktober 2016. Die Mitgliedstaaten arbeiten zudem an einer gemeinsamen EU-Liste von Steuergebieten außerhalb der EU, die nicht die Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich erfüllen. Diese Liste sollte bis Ende des Jahres fertiggestellt sein.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Faire Besteuerung: Kommission begrüßt neue Regelungen gegen Steuervermeidung durch Nicht-EU-Länder

Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung

Mitteilung über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Februar 2017
Autor
Vertretung in Deutschland