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Vertretung in Deutschland
Presseartikel21. Juni 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Kommission begrüßt EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Europäische Kommission nimmt das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis, in dem es Verfassungsbeschwerden gegen das Anleihekaufprogramm (Outright Monetary Transactions, OMT) der Europäischen Zentralbank zurückweist. „Die...

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(21.06.2016) – „Wir begrüßen, dass das Gericht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2015 in der Substanz bestätigt.

Die Europäische Kommission respektiert die Unabhängigkeit der EZB und steht voll und ganz hinter der EZB bei der Ausübung ihres Mandats.“

Weitere Informationen:

Wortlaut der Erklärung

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Juni 2016
Autor
Vertretung in Deutschland