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Vertretung in Deutschland

Kommission begrüßt historische Einigung zur Reform der EU-Zollunion

  • Presseartikel
  • 27. März 2026
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 5 Min

Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben sich auf eine wegweisende Reform der EU-Zollunion geeinigt. Maroš Šefčovič, EU-Kommissar für Handel und wirtschaftliche Sicherheit, interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz, begrüßte die Einigung: „Diese Reform, die einer historischen Politik neues Leben einhaucht, ist ein transformativer Schritt hin zu einem einheitlicheren und moderneren Zollsystem in der EU. Indem wir eine zentrale Datenverwaltungsplattform schaffen und eine bessere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen, statten wir den Zoll mit den Instrumenten und der Governance aus, die erforderlich sind, um unseren Binnenmarkt zu schützen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern und unsere wirtschaftliche Sicherheit zu stärken.“ 

Mit der ehrgeizigsten Reform der EU-Zollvorschriften seit 1968 werden neue Maßnahmen für den elektronischen Handel eingeführt und eine moderne, datengestützte Zollarchitektur eingeführt, die die Verfahren vereinfacht und die Effizienz erhöht. 

Eine Vielzahl von Herausforderungen

Die Zollbehörden stehen heute vor einer Vielzahl von Herausforderungen, darunter ein Anstieg der Einfuhren von online vertriebenen Waren von geringem Wert, ein steigendes Risiko in Bezug auf unsichere Produkte und Betrug, eine Verschiebung der geopolitischen Handelsdynamik und die Bedrohung durch organisierte Kriminalität und Schmuggel. Der Zoll spielt eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit des Binnenmarkts und seiner Bürger. 

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hatte die Kommission im Mai 2023 ein umfassendes Zollreformpaket vorgelegt, um die Zollvorgänge in der gesamten EU zu aktualisieren und zu integrieren. 

Es basiert auf drei Säulen: 

  • intelligenteres Risikomanagement und Zollkontrollen,
  • ein moderner Rahmen für den elektronischen Handel und
  • eine stärkere Partnerschaft mit Unternehmen. 

 

Unterstützt durch eine neue EU-Zollbehörde (im Folgenden „EUCA“) wird die Reform die Verfahren vereinfachen, Kosten und Bürokratie verringern, einen einheitlicheren Ansatz an den Außengrenzen fördern, die Rechenschaftspflicht von Online-Plattformen erhöhen und den Binnenmarkt durch ein stärkeres, datengestütztes Risikomanagement und eine bessere Durchsetzung besser schützen. 

EUCA in Lille sorgt über zentrale Schnittstelle für Daten für erheblich Erleichterung für Unternehmen

Im Mittelpunkt der Zollreform steht die Einrichtung einer neuen EU-Agentur, der EU-Zollbehörde mit Sitz in Lille (Frankreich). Sie wird die Zollverfahren in allen 27 Mitgliedstaaten koordinieren und modernisieren. 

Als Motor der Reform wird die EU-Zollbehörde die EU-Zolldatenplattform verwalten, eine einzige digitale Schnittstelle für alle Zollvorgänge in der EU. Der Data Hub wird es Unternehmen ermöglichen, Daten nur einmal zu übermitteln, wodurch die Händler nicht mehr durch mehrere nationale Systeme navigieren müssen. Für die Zollbehörden in der gesamten EU bedeutet diese Datenintegration den Zugang zu Informationen aus erster Hand in Echtzeit und einen umfassenden Überblick auf EU-Ebene. Dadurch dürften die Mitgliedstaaten jährlich mehr als 2 Milliarden Euro an operativen Kosten einsparen.   

Um den rechtmäßigen Handel zu erleichtern, stärkt die Reform auch den Rahmen für vertrauenswürdige Händler. Unternehmen mit guten Compliance-Aufzeichnungen werden belohnt und profitieren von vereinfachten Verfahren und weniger Kontrollen, so dass die Zollbehörden ihre Ressourcen auf Sendungen mit hohem Risiko konzentrieren können. 

Ein Wendepunkt im E-Commerce 

2025 gelangten schätzungsweise 5,9 Milliarden Sendungen mit geringem Wert in die EU, und zwar in Paketen, die direkt an die Verbraucher versandt wurden. 90 Prozent dieser Sendungen stammten aus China. Das wachsende Handelsvolumen und die komplexen Compliance-Anforderungen haben deren Überwachung noch schwieriger gemacht. Viele Produkte, die online von außerhalb der EU gekauft werden, entsprechen nicht den EU-Standards, was zu Sicherheitsbedenken für die Verbraucher führt. 

Mit der Reform werden mehrere gezielte Maßnahmen eingeführt, um dem raschen Wachstum des elektronischen Handels entgegenzuwirken. 

3 Euro Zoll für Pakete von geringem Wert

Die Kommission und die Mitgliedstaaten einigten sich im November 2025 darauf, die bisher geltende Zollbefreiung für Pakete im Wert von weniger als 150 Euro aufzuheben. 

Als vorübergehende Lösung beschlossen sie, ab dem 1. Juli 2026 einen Zoll in Höhe von 3 Euro auf diese Pakete einzuführen. Die Abschaffung der Schwelle zielt darauf ab, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen dem Verkauf im elektronischen Handel und dem traditionellen Einzelhandel zu schaffen, um Fairness wiederherzustellen und gleichzeitig  die Wahlfreiheit für Verbraucher aufrechtzuerhalten. Sobald die Datenplattform voll funktionsfähig ist, werden normale Zölle erhoben. 

Zudem wird eine Bearbeitungsgebühr für Waren eingeführt, die in die EU eingeführt werden, um die steigenden Kosten für die Zollbehörden auszugleichen. Die Höhe der Gebühr wird in einem delegierten Rechtsakt festgelegt und basiert auf den Mindestkosten, die den Zollbehörden bei der Verarbeitung von Waren entstehen.  Die Gebühr wird spätestens am 1. November 2026 eingeführt. 

Mehr Verantwortung für Online-Händler

In Zukunft werden E-Commerce-Betreiber mehr Verantwortung tragen. Online-Plattformen und -Verkäufer werden den Zoll über die EU-Zolldatenplattform unverzüglich über ihre Verkäufe informieren. 

Auf diese Weise kann der Zoll reagieren, noch bevor die Waren an der Grenze ankommen. Die Wirtschaftsbeteiligten sind auch verpflichtet, die Einhaltung der für ihre Produkte geltenden EU-Rechtsvorschriften, einschließlich der steuerlichen und nichtsteuerlichen Vorschriften, sicherzustellen. Bei systematischer Nichteinhaltung können spezifische Sanktionen verhängt werden. Dies ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem derzeitigen Zollsystem, das diese Verantwortung den einzelnen Verbrauchern überträgt. 

Die nächsten Schritte 

Diese Verordnung tritt zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.  

Die EU-Zollbehörde wird in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eingerichtet. Einige Tätigkeiten starten im Jahr 2027; die Einrichtung der EU-Zolldatenplattform, als zentraler Hub für den elektronischen Handel soll im Jahr 2028 beginnen. 

Der Data Hub wird in 2031 für alle anderen Unternehmen geöffnet. Im Jahr 2034 wird die Datenplattform auf alle Wirtschaftsbeteiligten ausgeweitet und zum einzigen obligatorischen EU-Zolleingangspunkt werden.  

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten

Informationsblatt

EU-Zollunion: Zahlen und Fakten

EU-Zollreform

Gruppe der Weisen zu den Herausforderungen für die Zollunion

Kommission begrüßt Wahl von Lille als Sitz der EU-Zollbehörde

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. März 2026
Autor
Vertretung in Deutschland