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Vertretung in Deutschland
Presseartikel27. April 2017Vertretung in Deutschland

Kommission begrüßt neue Regeln zur Sicherung der Gasversorgung in Europa

Die Europäische Union ist künftig besser gegen Störungen der Gasversorgung gewappnet. Die EU-Staaten und das Europäische Parlament haben sich gestern (Mittwoch) Abend auf Basis eines Vorschlages der Europäischen Kommission auf eine neue Verordnung...

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(27.04.2017) - Die neuen Bestimmungen sehen gemeinsame, regional koordinierte Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten zur Sicherung der Gasversorgung vor. Regionale Gruppen tragen zur Bewertung des Risikos von Gasversorgungsrisiken bei und unterstützen die Entwicklung einer Vereinbarung zu gemeinsamen Präventions- und Krisenbewältigungsmaßnahmen. Zudem müssen die Erdgasunternehmen künftig langfristige, für die Versorgungssicherheit relevante Verträge melden. Das sind Verträge, die mehr als 28 Prozent des jährlichen Gasverbrauchs des jeweiligen Mitgliedstaates umfassen. Die neuen Regeln ermöglichen es der EU, besser für Störungen der Gasversorgung vorzusorgen und Krisen im Ernstfall effektiver zu bewältigen.

Miguel Arias Cañete, Kommissar für Klimapolitik und Energie, sagte: „Mit dieser Einigung des Parlaments und des Rates können wir die Energieversorgungssicherheit in der EU entscheidend weiter verbessern. Die neue Verordnung schafft die Voraussetzungen für eine besser koordinierte Krisenprävention und -bewältigung, da sie EU-weite Normen mit regionaler Zusammenarbeit und Solidarität kombiniert. So erhöhen wir die Wirksamkeit unserer Maßnahmen und senken gleichzeitig die Kosten für die Verbraucher in der EU.“

Nach der im „Trilog“ zwischen den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission erzielten politischen Einigung muss der Text nun vom Europäischen Parlament und dem Rat förmlich genehmigt werden. Danach wird die überarbeitete Verordnung zur Gasversorgungssicherheit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 20 Tage später tritt sie dann in Kraft.

Hintergrund

Nach den Gaskrisen der Jahre 2006 und 2009 hat die EU Maßnahmen zur Stärkung ihrer Gasversorgungssicherheit getroffen. Dazu hat sie 2010 insbesondere die erste Verordnung zur Gasversorgungssicherheit erlassen. Diese Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, nationale Krisenpräventions- und -bewältigungsmaßnahmen zu erarbeiten und einander darüber zu informieren. Zudem müssen Unternehmen die Gasversorgung geschützter Kunden auch im Falle von Lieferunterbrechungen gewährleisten. Darüber hinaus sieht die Verordnung die Verpflichtung zur Installation bidirektionaler Kapazitäten vor, damit Gas auch entgegen der Hauptflussrichtung transportiert werden kann.

Die Europäische Strategie für Energieversorgungssicherheit und die Stresstests zur Belastbarkeit des europäischen Gassystems haben jedoch gezeigt, dass viele EU-Länder noch nicht ausreichend vor Versorgungsunterbrechungen geschützt sind. Auch aufgrund der geopolitischen Lage und der Abhängigkeit der EU von Gasimporten hat die Gasversorgungssicherheit weiterhin hohe Priorität. Nach Ansicht der Kommission lassen sich die verbleibenden Schwächen der geltenden Rechtsvorschriften am besten durch eine verstärkte Koordination zwischen den Mitgliedstaaten beheben. Die neue Verordnung ist ein zentraler Bestandteil des Pakets für eine nachhaltige Sicherung der Energieversorgung, das die Kommission im Februar 2016 vorgelegt hat (siehe IP/16/2094). Zusammen mit den kürzlich verabschiedeten überarbeiteten Vorschriften zu zwischenstaatlichen Vereinbarungen (siehe IP/16/4311) trägt das Paket wesentlich dazu bei, die Transparenz auf dem Gasmarkt zu erhöhen und die Widerstandsfähigkeit der EU bei Gasversorgungsunterbrechungen zu stärken.

Etwa ein Viertel des Energiebedarfs in der EU wird mit Gas gedeckt. Prognosen zufolge dürfte der derzeitige jährliche Gasbedarf der EU in Höhe von ca. 400 Mrd. m3 in den nächsten Jahren relativ stabil bleiben. Rund 65 Prozent dieses Gases stammt aus Importen, im Wesentlichen aus Russland, Norwegen und Algerien.

Weitere Informationen

Sicherheit der Gasversorgung

Energieunion

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. April 2017
Autor
Vertretung in Deutschland