„Derzeit verbleiben 99 Prozent der Erträge aus Straftaten in den Händen der Straftäter und Terroristen. Die aktuell geltenden EU-Rechtsvorschriften über die gegenseitige Anerkennung von amtlichen Beschlüssen, mit denen Vermögensgegenstände in anderen Ländern sichergestellt und eigezogen werden können, sind veraltet und bieten zu viele Schlupflöcher. Die Mitgliedstaaten müssen besser und vor allem viel schneller zusammenarbeiten. Die neuen Vorschriften, die in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sein werden, enthalten Standarddokumente und klaren Fristen und werden eine bessere Kommunikation zwischen den nationalen Behörden ermöglichen.“
Die derzeitigen Regeln werden auf eine grenzüberschreitende Anerkennung ausgeweitet: Straftätern können strafbare Vermögenswerte entzogen werden, selbst wenn sich das Vermögen im Besitz von Verwandten befindet.
Einziehungsentscheidungen grenzüberschreitend vollstreckt werden, hat der Entschädigungsanspruch des Opfers Vorrang vor den Ansprüchen der Staaten. Nach dieser politischen Einigung muss der Wortlaut des Gesetzes noch vom Europäischen Parlament und dem Rat förmlich genehmigt werden.
Der Vorschlag wurde als Teil des Aktionsplans zur Stärkung der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung angenommen und trägt zur Sicherheitsunion bei.
Weitere Informationen:
Aktionsplan zur Stärkung der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Vorschlag der Kommission zur Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 21 Juni 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland