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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung1. Juli 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Kommission begrüßt politische Einigung über wettbewerbsverfälschende Subventionen aus Drittstaaten

European flags in front of the Berlaymont building, headquarter of the EC.

Die EU ist künftig besser gegen wettbewerbsverzerrende Subventionen gewappnet. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten erzielten eine politische Einigung über die entsprechende Verordnung über drittstaatliche Subventionen. Damit kann die EU faire Wettbewerbsbedingungen für alle im EU-Binnenmarkt tätigen Unternehmen gewährleisten.

Faire Marktbedingungen für alle

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Durch die neue Verordnung werden faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer in der EU gewährleistet. Der Binnenmarkt bleibt offen für Handel und Investitionen ohne verzerrende Auswirkungen. Wir heißen Unternehmen in der EU willkommen und behandeln alle gleich, indem wir für faire Marktbedingungen sorgen.“

Die Verordnung über drittstaatliche Subventionen bezieht sich auf Zusammenschlüsse, öffentliche Vergabeverfahren und alle anderen Marktsituationen und schließt eine Regelungslücke im Binnenmarkt. Bislang wurden von Nicht-EU-Staaten gewährte Subventionen aufgrund fehlender Vorschriften kaum kontrolliert. Beihilfen der Mitgliedstaaten unterlagen hingegen einer genauen Prüfung. Die Verordnung ergänzt die internationalen Bemühungen der EU, um die Subventionsregeln im Rahmen der Welthandelsorganisation zu modernisieren.

Auf der Grundlage der Verordnung über drittstaatliche Subventionen wird die Kommission finanzielle Zuwendungen prüfen können, die in der EU wirtschaftlich tätige Unternehmen von Behörden eines Nicht-EU-Staats erhalten. So sollen wettbewerbsverzerrende Auswirkungen solcher Subventionen abgewendet werden.

Nächste Schritte

Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie von Rat und Parlament förmlich angenommen und im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Sie wird sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten in der gesamten EU unmittelbar anwendbar sein. Die Anmeldepflicht tritt neun Monate nach Inkrafttreten der Verordnung in Kraft.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung vom 30. Juni

Pressekontakt: fabian [dot] weberatec [dot] europa [dot] eu (Fabian Weber). Tel.: +49 (0) 30 2280-2250. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
1. Juli 2022
Autor
Vertretung in Deutschland