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Vertretung in Deutschland
Presseartikel5. November 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Kommission begrüßt Urteil des EuGH zum Pensionsalter für polnische Richter

Der Europäische Gerichtshof hat heute (Dienstag) festgestellt, dass bestimmte Teile des polnische Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die ordentlichen Gerichte gegen das EU-Recht verstoßen. Die Kommission erklärte zu dem Urteil: „Dies ist ein...

In der Erklärung der Kommission heißt es weiter: „Polen hat dem Urteil zufolge gegen seine Verpflichtungen aus dem EU-Recht verstoßen, und zwar einerseits durch die Einführung eines unterschiedlichen Ruhestandsalters für Männer und Frauen im polnischen Justizdienst und andererseits durch die Absenkung des Pensionsalters von Richtern und Richterinnen an ordentlichen Gerichten, bei der dem Justizminister die Befugnis übertragen wird, über eine Verlängerung des aktiven Dienstes dieser Richter/innen zu entscheiden.“

Die Kommission steht bereit, die polnische Regierung zu unterstützen und die Gespräche zur Lösung der anderen offenen Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit in Polen im Rahmen des laufenden Verfahrens nach Artikel 7 fortzusetzen.

In dem polnischen Gesetz geht es um die Bestimmungen, mit denen das Pensionsalter für Richter an ordentlichen Gerichten herabgesetzt und dem Justizminister die Entscheidung über eine Verlängerung ihres aktiven Dienstes überlassen wird. Auch die Festsetzung eines nach Geschlecht unterschiedlichen Pensionsalters widerspricht dem EU-Recht.

Hintergrund

Die Kommission hatte am 20. Dezember 2017 beschlossen, die polnische Regierung wegen Verletzung von EU-Recht durch das Gesetz über die ordentlichen Gerichte und insbesondere durch die neue Pensionsregelung vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen.

Die Hauptbedenken der Kommission gegenüber diesem Gesetz betreffen die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, da für Richterinnen und Richter ein unterschiedliches Pensionsalter (60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer) festgelegt wird. Dies verstößt gegen Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und die Richtlinie 2006/54 über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeitsfragen.

In ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wies die Kommission auch darauf hin, dass durch die Ermessensbefugnis des Justizministers zur Verlängerung der Amtszeit von Richtern, die das Pensionsalter erreicht haben, die Unabhängigkeit der polnischen Gerichte gefährdet wird (siehe Artikel 19 Absatz 1 EUV in Verbindung mit Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union).

Weitere Informationen:

Erklärung der Europäischen Kommission zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Gesetz über das ordentliche Gericht Polens

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele ) , Tel.: +49 (30) 2280-2140

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
5. November 2019
Autor
Vertretung in Deutschland