In der gemeinsamen Erklärung heißt es weiter: „Wir sind stolz darauf, dass die EU dank der unabhängigen und konsequenten Durchsetzung umfassender Rechte weltweit zu einem Vorbild für starke Datenschutzvorschriften geworden ist.
20 Monate nach Inkrafttreten der bahnbrechenden Datenschutz-Grundverordnung sehen wir, dass diese gleichsam als Katalysator den Datenschutz in den Mittelpunkt vieler politischer Debatten gerückt hat. Als Eckpfeiler des europäischen Ansatzes liegt sie mehreren politischen Prioritäten der neuen Kommission zugrunde, die einen am Menschen orientierten Ansatz für künstliche Intelligenz und andere digitale Technologien verfolgen. Die europäischen Datenschutzvorschriften werden daher Grundlage und Inspiration für den Erfolg wichtiger Initiativen in den Bereichen künstliche Intelligenz, Gesundheit oder Mobilität sein, um nur einige zu nennen.
Die Bürger kennen ihre Rechte immer besser und Unternehmen setzen ihre Zuverlässigkeit in Sachen Datenschutz zunehmend als Argument gegenüber ihren Kunden ein. Aufgrund von Sensibilisierungskampagnen zum Datenschutz riefen im Jahr 2019 mehr als 1,7 Millionen Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger die von der Kommission entwickelten Online-Leitlinien zu den neuen Vorschriften auf. Laut Eurobarometer-Umfragen kennen die meisten Befragten insbesondere ihr Recht auf den Zugang zu ihren personenbezogenen Daten (65 Prozent), ihr Recht auf Berichtigung sachlich falscher Daten (61 Prozent), ihr Recht auf Widerspruch gegen die Übermittlung von Direktwerbung (59 Prozent) und ihr Recht auf Löschung ihrer eigenen Daten (57 Prozenz).
Unsere Priorität und die aller Beteiligten sollte jedoch darin bestehen, eine harmonisierte und übereinstimmende Umsetzung der Datenschutzvorschriften in der gesamten EU voranzutreiben.
Die Arbeit der Datenschutzbehörden, die im Europäischen Datenschutzausschuss zusammenarbeiten und ihr Vorgehen abstimmen, ist von entscheidender Bedeutung. Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten ihnen die erforderlichen personellen, finanziellen und technischen Ressourcen zur Verfügung stellen. Auch wir als Kommission werden sie weiterhin mit EU-Mitteln unterstützen.
Die Datenschutzbehörden haben bereits eine Reihe von Durchsetzungsentscheidungen getroffen. Derzeit laufen umfangreiche grenzüberschreitende Ermittlungen, die Einzelpersonen in vielen Mitgliedstaaten betreffen. Die Entscheidungen in diesen Fällen werden in den kommenden Monaten erwartet. Die Durchsetzung muss jedoch insbesondere durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden verbessert werden. Die konsequente und harmonisierte Durchsetzung der Vorschriften ist Voraussetzung für den wirksamen Schutz personenbezogener Daten.
Die Bewertung der Datenschutz-Grundverordnung, die die Kommission im Frühjahr vorlegen wird, bietet die Gelegenheit, ihre Anwendung zu beurteilen, insbesondere im Hinblick auf internationale Datenübermittlungen sowie das Kohärenzverfahren für die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden. Darüber hinaus sollen bestimmte Aspekte der Datenschutz-Grundverordnung geklärt werden.
Der Schutz der Privatsphäre ist nicht nur in Europa gefragt. Die Datenschutz-Grundverordnung dient weltweit zunehmend als Vorbild für einschlägige Rechtsvorschriften und schickt sich an, zu einem globalen Standard zu werden. Aufbauend auf dem Erfolg des gegenseitigen Angemessenheitsbeschlusses EU-Japan wird die Kommission ihr internationales Engagement zur Förderung sicherer Datenströme noch intensivieren.“
Hintergrund
Im Jahr 2006 führte der Europarat einen Datenschutztag ein, der jedes Jahr am 28. Januar begangen wird.
Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Im Juli 2019 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung über den Stand der Umsetzung der Verordnung. Die Kommission gewährt Datenschutzbehörden Finanzhilfen, um sie im Rahmen von Kofinanzierungen dabei zu unterstützen, ihre Öffentlichkeitsarbeit effektiver zu gestalten und so Interessenträger, insbesondere Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen, besser zu erreichen.
Im Januar 2017 nahm die Kommission eine Mitteilung über die internationalen Aspekte des Schutzes der Privatsphäre an, in der die Strategie der EU im Bereich der internationalen Datenströme und des Datenschutzes dargelegt wird. Die Annahme des gegenseitigen Angemessenheitsbeschlusses EU-Japan ist ein wichtiges Ergebnis dieser Strategie. Seit Februar 2019 können in diesem Rahmen personenbezogene Daten auf der Grundlage starker Datenschutzgarantien frei und sicher zwischen den beiden Wirtschaftsräumen fließen. Die Kommission verhandelt derzeit in einem fortgeschrittenen Stadium mit Südkorea über einen Angemessenheitsbeschluss.
Weitere Informationen:
Vollständiges Statement zum Europäischen Datenschutztag
Website der Kommission zu den EU-Datenschutzvorschriften
Vorschlag der Kommission für besseren Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation
Angemessenheitsbeschluss in Bezug auf Japan
Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten innerhalb und außerhalb der EU
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele ) , Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 27. Januar 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland