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Vertretung in Deutschland
Presseartikel23. Mai 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 5 Min

Kommission bewertet Fortschritte der Mitgliedstaaten auf dem Weg zum Euro

Im Konvergenzbericht 2018 hat die Europäische Kommission heute (Mittwoch) die Situation in sieben Mitgliedstaaten bewertet, die derzeit nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören und rechtlich verpflichtet sind, den Euro einzuführen. Das sind Bulgarien...

Valdis Dombrovskis, Vizepräsident für Euro und sozialen Dialog, der außerdem für die Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständig ist, erklärte: „Der Euro wurde als einheitliche Währung für die gesamte EU geschaffen. Daher steht der Beitritt zum Euroraum jedem Land der EU offen, das entsprechende Anstrengungen unternimmt. Es ist zweifellos richtig, dass der Weg zum Euro lang und manchmal schwierig erscheinen kann. Die Kommission steht bereit, um mit allen Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, die sich engagiert auf einen erfolgreichen Beitritt zum Euroraum vorbereiten und ihre Wirtschafts- und Finanzsysteme stärken. Unser Konvergenzbericht zeigt zum Beispiel, dass Bulgarien bereits die nominalen Maastricht-Kriterien in Bezug auf Preisstabilität, öffentliche Finanzen und Konvergenz der langfristigen Zinssätze erfüllt. Wir begrüßen die Bemühungen der bulgarischen Behörden, die aktuell auf eine Beteiligung am Wechselkursmechanismus (WKM II) hinarbeiten, um auch die Kriterien der Wechselkursstabilität zu erfüllen.

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, sagte: „Der heutige Bericht ist eine Momentaufnahme der Fortschritte, die die Länder bei der Erfüllung der Konvergenzkriterien erzielt haben. Diese sind sozusagen die Eingangsprüfung für den Beitritt zum Euroraum. Keiner der sieben Mitgliedstaaten erfüllt derzeit alle rechtlichen Voraussetzungen für einen Beitritt. Eine der wichtigsten Lehren, die wir aus den letzten beiden Jahrzehnten ziehen konnten, ist jedoch die Feststellung, dass Länder, die innerhalb des Euroraums florieren wollen, nicht nur eine nominale Konvergenz, sondern auch eine reale wirtschaftliche Konvergenz erreichen müssen. Länder, die den Euro einführen wollen, müssen sich deshalb intensiv um die Steigerung der Produktivität, die Steigerung der Investitionen, die Verbesserung der Beschäftigungslage und die Bekämpfung von Ungleichheiten bemühen. Die Kommission steht bereit, um zu helfen, auch durch das neue Haushaltsinstrument, das wir nächste Woche vorstellen werden.“

Der Beitritt zum Euro-Währungsgebiet ist ein offener, regelgestützter Prozess. Der Bericht stützt sich auf die in Artikel 140 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegten Konvergenzkriterien, die mitunter auch als „Maastricht-Kriterien“ bezeichnet werden. Dazu gehören Preisstabilität, solide öffentliche Finanzen, Wechselkursstabilität und die Konvergenz der langfristigen Zinssätze. Auch die Vereinbarkeit der nationalen Rechtsvorschriften mit den Vorschriften der Wirtschafts- und Währungsunion wird geprüft. Der Bericht kommt zu folgenden Ergebnissen:

  • Alle betroffenen Mitgliedstaaten erfüllen das Kriterium solider öffentlicher Finanzen.
  • Bulgarien, Kroatien, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn erfüllen das Kriterium für die langfristigen Zinssätze.
  • Bulgarien, Kroatien, Polen und Schweden erfüllen das Kriterium der Preisstabilität.
  • Keiner der Mitgliedstaaten erfüllt das Wechselkurskriterium, da keiner Mitglied des Wechselkursmechanismus (WKM II) ist. Vor dem Beitritt zum Euroraum muss sich jedes Land mindestens zwei Jahre lang am Mechanismus beteiligt haben, ohne dass in dieser Zeit größere Spannungen aufgetreten wären.

Neben der Bewertung dieser formalen Kriterien für den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet wird im Bericht auch die Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften mit den Vorschriften der Wirtschafts- und Währungsunion geprüft und festgestellt, dass diese in keinem der Mitgliedstaaten in vollem Umfang gegeben ist. Einzige Ausnahme ist diesbezüglich Kroatien.

Die Kommission hat noch weitere im Vertrag genannte Faktoren, die bei der Bewertung der Nachhaltigkeit der Konvergenz zu berücksichtigen sind, geprüft und dabei festgestellt, dass die Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets aus wirtschaftlicher und finanzpolitischer Sicht in der Regel gut in die EU integriert sind. Einige von ihnen sind jedoch immer noch anfällig gegenüber makroökonomischen Störungen und/oder müssen noch Herausforderungen hinsichtlich der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des institutionellen Rahmens meistern, da ansonsten Risiken für die Nachhaltigkeit des Konvergenzprozesses drohen könnten.

Konvergenz und solide wirtschaftliche Strukturen sind von entscheidender Bedeutung für den Wohlstand der EU als Ganzes und für das reibungslose Funktionieren des Euro. Die Kommission hat sich verpflichtet, Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets, die sich auf den Beitritt zum Euroraum vorbereiten, zu unterstützen. Der Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSS) hilft bei der Gestaltung und Durchführung spezifischer Reformen und der Stärkung der generellen Reformkapazität der Mitgliedstaaten. Die Kommission hat in ihren Vorschlägen zur Vertiefung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion vorgeschlagen, im Rahmen des bereits bestehenden Programms zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) einen speziellen Arbeitsstrang einzurichten, um Mitgliedstaaten auf Anfrage technische Unterstützung bei der Einführung des Euro zu leisten. In ihrem Vorschlag für einen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Zeit nach 2020 hat die Kommission angekündigt, dass sie eine Konvergenzfazilität für Mitgliedstaaten, die dem Euro-Währungsgebiet nicht angehören, vorschlagen will, um ihnen auf ihrem Weg zum Beitritt zu helfen. Diese Konvergenzfazilität kann freiwillig in Anspruch genommen werden und bietet sowohl technische als auch finanzielle Unterstützung.

Nach einer neuen Eurobarometer-Umfrage‚ die heute veröffentlicht wurde, ist die Zustimmung zum Beitritt in das Euro-Währungsgebiet in den Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben und Gegenstand des Konvergenzberichts sind, auf 51 % angestiegen – vier Prozentpunkte mehr als im vergangenen Jahr. Eine Eurobarometer-Umfrage vom Dezember 2017 hatte bereits gezeigt, dass der Zuspruch zum Euro bei den Bürgerinnen und Bürgern des Euroraums den höchsten Stand seit 2004 erreicht hat.

Hintergrund

Der Konvergenzbericht bildet die Grundlage für den Beschluss des Rates über die Erfüllung der Voraussetzungen für den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet durch einen Mitgliedstaat.

Der Konvergenzbericht der Europäischen Kommission wird parallel zum Konvergenzbericht der Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlicht.

Konvergenzberichte werden alle zwei Jahre veröffentlicht oder auf besonderen Antrag eines Mitgliedstaats zur Bewertung seiner Aussichten auf einen Beitritt zum Euro-Währungsgebiet (wie z. B. im Jahr 2013 im Falle Lettlands) erstellt.

Alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Dänemarks sind verpflichtet, dem Euro-Währungsgebiet beizutreten. Das Vereinigte Königreich und Dänemark sind daher nicht in den Bericht einbezogen.

Weitere Informationen

Konvergenzbericht 2018: Bewertung von Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erfüllung der Voraussetzungen für die Einführung des Euro – Memo

Konvergenzbericht 2018

Konvergenzbericht 2018 der EZB

Flash Eurobarometer 465: Einführung des Euro in den Mitgliedstaaten, die die gemeinsame Währung noch nicht eingeführt haben

Standard-Eurobarometer Nr. 88: Die öffentliche Meinung in der Europäischen Union

Frühere Konvergenzberichte

Der Euro

Die Wirtschafts- und Währungsunion

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. Mai 2018
Autor
Vertretung in Deutschland