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Vertretung in Deutschland
Presseartikel17. Januar 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Kommission bewertet Haushaltsplanung Spaniens und Litauens

Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) Stellungnahmen zu den aktualisierten Haushaltsplanungen Spaniens und Litauens für 2017 abgegeben, die im Dezember nach Bildung neuer Regierungen von beiden Ländern vorgelegt worden waren. Spanien, das...

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(17.01.2017) - Die Bewertung stützt sich auf die Herbstprognose 2016 der Kommission, die zu diesem Zweck eigens für die beiden Mitgliedstaaten aktualisiert wurde.

Es wird erwartet, dass Spanien das vom Rat im vergangenen August gesetzte Ziel eines Gesamtdefizits von 3,1 Prozent knapp verfehlen wird. Die geforderte strukturelle Anpassung dürfte dem Land aber sowohl 2017 als auch in den Jahren 2016 und 2017 zusammengenommen gelingen. Insgesamt gelangt die Kommission zum Schluss, dass die spanische Haushaltsplanung im Großen und Ganzen mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt in Einklang steht. Sie fordert von den spanischen Behörden die Bereitschaft zu weiteren Maßnahmen, falls die haushaltspolitischen Entwicklungen ein erhöhtes Risiko für eine Verfehlung der Ratsvorgaben erkennen lassen sollten.

Außerdem vertritt die Kommission die Auffassung, dass Spanien bei konkreten Forderungen des Rates zur Stärkung seines haushaltspolitischen Rahmens und seines öffentlichen Auftragswesens nur begrenzt vorangekommen ist. Deshalb wird Spanien aufgefordert, hier aufs Tempo zu drücken.

Nach der aktualisierten Herbstprognose wird das gesamtstaatliche Defizit Litauens 2017 bei 0,8 Prozent des BIP liegen. Ausgehend von der aktualisierten Haushaltsplanung für 2017 könnte das Risiko bestehen, dass in diesem Jahr erheblich vom mittelfristigen Haushaltsziel abgewichen wird. Allerdings hat Litauen beantragt, die im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts vorgesehene zusätzliche Flexibilität mit bis zu 0,5 Prozent des BIP in Anspruch nehmen zu dürfen, um geplante größere Strukturreformen am Arbeitsmarkt und im Rentensystem durchführen zu können.

Derzeit scheint Litauen über ausreichenden haushaltspolitischen Spielraum zu verfügen, um 2017 eine solche vorübergehende Abweichung in Anspruch nehmen zu können; ob Litauen die nötigen Voraussetzungen für diese Flexibilitätsregelung tatsächlich erfüllt, wird im Mai 2017 zusammen mit dem Stabilitätsprogramm 2017 umfassend bewertet. Im Ergebnis gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass Litauen Gefahr läuft, mit seiner Haushaltsplanung gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt zu verstoßen. Sie fordert die litauischen Behörden auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens die notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit der Haushalt 2017 den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht.

Außerdem vertritt die Kommission die Auffassung, dass Litauen bei den spezifischen Empfehlungen des Rates für haushaltspolitische Strukturreformen nur begrenzte Fortschritte erzielt hat. Litauen wird deshalb aufgefordert, diese Reformen rascher voranzutreiben.

Der für den Euro und den sozialen Dialog zuständige Vizepräsident Valdis Dombrovskis, außerdem zuständig für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erklärte: „Wir begrüßen, dass sowohl die spanische als auch die litauische Regierung gleich nach ihrem Amtsantritt aktualisierte Haushaltsplanungen für 2017 übermittelt haben. Die spanische Wirtschaft hat sich gut entwickelt, und wir fordern die spanischen Behörden auf, ihr übermäßiges Haushaltsdefizit weiter abzubauen und wichtige Strukturreformen durchzuführen. In Litauen liegen sowohl das öffentliche Defizit als auch der öffentliche Schuldenstand weit unter den geforderten Zielwerten von 3 Prozent bzw. 60 Prozent des BIP. Zwar sehen wir bei der vorgelegten Haushaltsplanung aktuell eine Gefahr der Nichteinhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, die jedoch ausgeräumt würde, wenn Litauen die beantragte Flexibilität im Frühjahr zugestanden bekommt.“

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll: „Mit diesen Stellungnahmen zur spanischen und litauischen Haushaltsplanung für 2017 wird der Pakt von der Kommission abermals stringent und intelligent angewandt. Wir achten darauf, dass die Mitgliedstaaten ihre haushaltspolitischen Verpflichtungen einlösen, um ein nachhaltiges Wachstum in unserer Währungsunion sicherzustellen. Die Kommission ist überzeugt, dass der spanische Haushalt für 2017 in Kürze verabschiedet und vollständig umgesetzt wird. Die Flexibilitätsklausel für die litauischen Strukturreformen werden wir im Frühjahr bestätigen.”

Hintergrund

Litauen unterliegt der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Nach der Empfehlung des Rates vom Juli 2016 soll Litauen sicherstellen, dass sich die Abweichung vom mittelfristigen Ziel auf den für die Rentenreform in den Jahren 2016 und 2017 zugestandenen Umfang beschränkt.

Die aktualisierte Übersicht über die Haushaltsplanung wurde von der aus den Parlamentswahlen vom 9. und 23. Oktober hervorgegangenen und am 13. Dezember 2016 angetretenen neuen Regierung vorgelegt. Sie aktualisiert die von der scheidenden litauischen Regierung am 17. Oktober 2016 vorgelegte Haushaltsplanung, die von einer unveränderten Politik ausging.

Spanien unterliegt derzeit der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Am 27. April 2009 leitete der Rat das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit gegen Spanien ein. Am 8. August 2016 setzte der Rat Spanien gemäß Artikel 126 Absatz 9 AEUV mit der Maßgabe in Verzug, das übermäßige Defizit bis 2018 zu korrigieren. Hierzu muss Spanien das gesamtstaatliche Defizit 2016 auf 4,6 Prozent des BIP, 2017 auf 3,1 Prozent des BIP und 2018 auf 2,2 Prozent des BIP senken.

Die aktualisierte Übersicht über die Haushaltsplanung für 2017 wurde von der aus den Parlamentswahlen vom 26. Juni 2016 hervorgegangenen und am 4. November 2016 angetretenen neuen Regierung vorgelegt. Sie aktualisiert die am 14. Oktober 2016 übermittelte Haushaltsplanung für 2017, die von der damaligen geschäftsführenden Regierung vorgelegt wurde und daher lediglich Prognosen auf Basis einer unveränderten Politik enthielt.

Nach den EU-Vorschriften zur haushaltspolitischen Koordinierung (dem sogenannten Zweierpaket) müssen Euro-Mitgliedstaaten, die kein wirtschaftliches Anpassungsprogramm durchlaufen, der Kommission die Übersicht über ihre Haushaltsplanung normalerweise bis zum 15. Oktober übermitteln. Die Kommission nimmt dann bis Ende November zu den Haushaltsplanungen der Mitgliedstaaten Stellung.

Weitere Informationen:

Stellungnahmen zu den Übersichten über die Haushaltsplanung

Pressemitteilung zu den Stellungnahmen vom November

Factsheet zu den Stellungnahmen vom November

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Januar 2017
Autor
Vertretung in Deutschland