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Vertretung in Deutschland
Presseartikel12. Juli 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Kommission empfiehlt Einstellung des Defizitverfahrens gegen Griechenland

Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) beschlossen, dem Rat die Einstellung des Defizitverfahrens gegen Griechenland zu empfehlen. „Unsere Empfehlung, das Defizitverfahren gegen Griechenland einzustellen, ist ein weiteres Zeichen für die positive...

Griechenland Soforthilfe

(12.07.2017) - „Ich appelliere an Griechenland, an das Erreichte anzuknüpfen und das Vertrauen in seine Wirtschaft zu stärken, denn dies spielt für die Rückkehr Griechenlands an die Kapitalmärkte eine wichtige Rolle. Die vereinbarten Reformen müssen zügig umgesetzt werden, damit ihre positiven Wirkungen sich in der griechischen Gesellschaft und der griechischen Wirtschaft entfalten können. Eine langfristige Wachstumsstrategie würde helfen, mehr und bessere Arbeitsplätze, ein robustes Wachstum und Wohlstand für die Zukunft sicherzustellen“, so Dombrovskis.

Hintergrund sind die erheblichen Anstrengungen, die das Land in den letzten Jahren zur Konsolidierung seiner öffentlichen Finanzen unternommen hat, und die Fortschritte, die bei der Umsetzung des Stabilitätshilfeprogramms im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) erzielt wurden.

Würde der Rat der Empfehlung der Kommission folgen, unterlägen nur noch drei Mitgliedstaaten der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts (Frankreich, Spanien und das Vereinigte Königreich), während es bei der Finanzkrise 2011 noch 24 Länder waren.

Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, sagte weiter: „Nachdem am Montag im Anschluss an die zweite Programmüberprüfung 7,7 Mrd. Euro ausgezahlt wurden, wird mit dem heutigen Vorschlag der Kommission die massive Absenkung des griechischen Haushaltsdefizits unter den Euro-Währungsgebietsdurchschnitt anerkannt. Griechenland ist nun bereit, das Defizitverfahren hinter sich zu lassen, nach jahrelangen Austeritätsmaßnahmen ein neues Kapitel aufzuschlagen und auf mehr Wachstum, Investitionen und Beschäftigung hinzuarbeiten. Auch in diesem neuen Abschnitt wird die Kommission an der Seite Griechenlands stehen.

Bei der Rückkehr auf einen Pfad langfristig tragfähiger öffentlicher Finanzen hat Griechenland erhebliche Fortschritte erzielt. So wies der gesamtstaatliche Haushalt, der 2009 noch ein Defizit von 15,1 Prozent verzeichnet hatte, 2016 einen Überschuss von 0,7 Prozent aus. Damit liegt das Land weit unter der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Defizitschwelle von 3 Prozent. Hinzu kommen die umfassenden und weitreichenden Strukturreformen, die Griechenland als Teil seiner Verpflichtungen im Rahmen des ESM-Stabilitätshilfeprogramms beschlossen hat.

Laut der Frühjahrsprognose 2017 der Kommission wird die günstige Haushaltsentwicklung in Griechenland anhalten. So werden die im Kontext des Stabilitätshilfeprogramms bislang ergriffenen Konsolidierungsmaßnahmen den Prognosen zufolge bis 2018 Einsparungen von 4,5 Prozent des BIP bringen. Die im Rahmen der ersten und zweiten Programmüberprüfung vereinbarten Maßnahmen, die die budgetären Auswirkungen des beschlossenen Grundsicherungssystems bereits ausgeglichen haben, werden den Haushaltskonsolidierungsprozess dank kumulierter Auswirkungen auch über 2018 hinaus weiter günstig beeinflussen. Infolgedessen wird nun davon ausgegangen, dass das Defizit im gesamten Prognosezeitraum unter dem im Vertrag verankerten Referenzwert von 3 Prozent des BIP bleiben wird.

Damit sind die nötigen Voraussetzungen für eine Empfehlung, das Defizitverfahren gegen Griechenland einzustellen, in vollem Umfang erfüllt.

Da Griechenland bereits im Rahmen seines Stabilitätshilfeprogramms überwacht wird, wurde es von den gesonderten Meldepflichten im Rahmen des Defizitverfahrens freigestellt. Wie bei allen Euro-Ländern, die ein Stabilitätshilfeprogramm durchlaufen haben, werden auch im Falle Griechenlands bei Programmende die üblichen EU-Vorschriften zur wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung greifen, während gleichzeitig eine spezielle nachgeschaltete Überwachung zur Anwendung kommt.

Hintergrund

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist der Rahmen für die Koordinierung der Haushaltspolitik und soll in der Europäischen Union auf Dauer tragfähige öffentliche Finanzen sicherstellen.

Griechenland unterliegt seit 2009 der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Die Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits wurde mehrfach verlängert und zuletzt im August 2015 auf spätestens 2017 festgesetzt.

Auf Ersuchen Griechenlands erhält das Land seit dem 19. August 2015 Finanzhilfe in Form eines dreijährigen Stabilitätshilfeprogramms aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus. Nachdem in der vergangenen Woche die zweite Programmüberprüfung abgeschlossen wurde, gab der ESM grünes Licht für die Auszahlung der nächsten Finanzhilfetranche.

Auch wenn Griechenland ab 2017 der präventiven Komponente des Pakts unterliegen wird, läuft das Monitoring seiner haushaltspolitischen Entwicklung im Rahmen des ESM-Programms doch bis Programmende weiter. Im Anschluss daran sollte Griechenland sich unter Einhaltung des Ausgabenrichtwerts in angemessenem Tempo seinem mittelfristigen Haushaltsziel nähern und das Schuldenstandskriterium einhalten.

2015 hat die Kommission ein Programm vorgeschlagen, um Griechenland bei der optimalen Nutzung von EU-Fonds zu unterstützen. Mit dem Förderprogramm „Neustart für Arbeitsplätze und Wachstum in Griechenland“, mit dem das Stabilitätshilfeprogramm flankiert wird, sollen bis 2020 35 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt verfügbar gemacht werden. Bis Juni 2017 waren schon fast 11 Mrd. EUR mobilisiert.

Die im Rahmen des Juncker-Plans aus dem Europäischen Fonds für Strategische Investitionen genehmigten Transaktionen erreichten bis Juni 2017 in Griechenland ein Finanzierungsvolumen von über 1,1 Mrd. Euro. Damit dürften über 3,3 Mrd. Euro an Investitionen mobilisiert werden. In dieser Woche wurde mit dem Juncker-Plan eine 150 Mio. Euro schwere Vereinbarung abgesichert, bei der es um die Finanzierung der Verstärkung und des Ausbaus der mobilen Breitbandnetze in Griechenland geht.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Kommission empfiehlt Einstellung von Defizitverfahren gegen Griechenland

Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Aufhebung der Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Griechenland

Sachstand im Verfahren bei übermäßigen makroökonomischen Ungleichgewichten und beim Stabilitäts- und Wachstumspakt

Stabilitäts- und Wachstumspakt

Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Erklärung der Euro-Gruppe zu Griechenland vom 15. Juni 2017

Frühjahrsprognose 2017

Ein Neustart für Arbeitsplätze und Wachstum in Griechenland

Der Juncker-Plan in Griechenland

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. Juli 2017
Autor
Vertretung in Deutschland