
(03.05.2017) – Wenngleich sich die Lage insgesamt weiter stabilisiert, hält sich nach wie vor eine große Zahl irregulärer Migranten und Asylbewerber in Griechenland auf. Daher schlug die Kommission dem Rat vor, die Kontrollen – als Vorsorgemaßnahme und bis alternative Maßnahmen getroffen wurden – ein letztes Mal zu verlängern, bevor sie in sechs Monaten aufgehoben werden müssen. Genau wie in den vorangegangenen Zeiträumen sollten diese Grenzkontrollen nur gezielt, in beschränktem Umfang und nur als letztes Mittel durchgeführt werden.
Gleichzeitig forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, zunehmend auf alternative Maßnahmen wie verhältnismäßige Polizeikontrollen in Grenzgebieten und entlang der Hauptverkehrsrouten zurückzugreifen, mit denen dasselbe Maß an Sicherheit erreicht werden kann. Zu diesem Zweck hat die Kommission ferner eine Empfehlung zu verhältnismäßigen Polizeikontrollen und zur polizeilichen Zusammenarbeit im Schengen-Raum vorgelegt.
Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Kommission, erklärte dazu: „Dank unserer gemeinsamen Anstrengungen sind unsere Außengrenzen nun stärker und besser geschützt. Durch unsere Zusammenarbeit können wir sowohl Sicherheit als auch Freizügigkeit gewährleisten. Das bedeutet, dass wir in den kommenden sechs Monaten wieder zu einem vollständig funktionierenden Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnenkontrollen zurückzukehren.“
In den vergangenen Monaten wurden maßgebliche Fortschritte bei der besseren Sicherung der EU-Außengrenzen und der Begrenzung der irregulären Migration erzielt. Der Aufbau der vollständigen Einsatzfähigkeit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache schreitet seit ihrer Errichtung am 6. Oktober 2016 stetig voran; seit der Erklärung EU-Türkei ist die Zahl irregulärer Neuankömmlinge in Griechenland um 97 Prozent gesunken.
Der Rat muss nun auf der Grundlage der Empfehlung der Kommission einen Beschluss über die Verlängerung der Grenzkontrollen fassen.
Gegenseitigkeit im Visumbereich: Stellungnahme der Kommission an das Parlament
Die Europäische Kommission hat gestern (Dienstag) auch auf die Entschließung des Europäischen Parlaments geantwortet, in der die Kommission zur Verabschiedung eines delegierten Rechtsakts aufgefordert wurde, um die Befreiung kanadischer und US-amerikanischer Staatsangehöriger von der Visumpflicht auszusetzen.
Angesichts der deutlichen Fortschritte des letzten Jahres und der positiven Dynamik der laufenden Arbeiten wäre es nach Auffassung der Kommission zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv, die Befreiung von der Visumpflicht für kanadische und US-amerikanische Staatsangehörige vorübergehend auszusetzen; dies würde auch nicht zu dem Ziel beitragen, das visumfreie Reisen für alle Bürgerinnen und Bürger der EU zu erreichen.
Der diplomatische Ansatz der Kommission hat auch bereits zu ersten greifbaren Ergebnissen geführt: Kanada hat die Visumpflicht für einige Kategorien bulgarischer und rumänischer Staatsangehöriger am 1. Mai aufgehoben und will bis 1. Dezember 2017 die uneingeschränkte Gegenseitigkeit erreichen. Mit der neuen US-Administration wurden erneut Kontakte aufgenommen, um auf eine uneingeschränkte Gegenseitigkeit im Visumbereich für die fünf betroffenen EU-Mitgliedstaaten hinzuarbeiten.
Die Kommission wird weiterhin eng mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenarbeiten und über die weiteren Entwicklungen noch vor Ende Dezember 2017 Bericht erstatten.
Weitere Informationen zu den Grenzkontrollen:
Empfehlung der Kommission zu verhältnismäßigen Polizeikontrollen und zur polizeilichen Zusammenarbeit im Schengen-Raum (ACHTUNG: Dies ist keine endgültige Version des Textes. Die formelle Verabschiedung wird am Donnerstag, 4. Mai stattfinden)
HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Erläuterung der Schengen-Regelung
Zurück zu Schengen – Ein Fahrplan
HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Europäische Grenz- und Küstenwache
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 3. Mai 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland