Andrus Ansip‚ Vizepräsident mit Zuständigkeit für den digitalen Binnenmarkt, erklärte: „Die Menschen möchten einen sicheren und vollständigen Online-Zugang zu ihren eigenen Gesundheitsdaten, unabhängig davon, wo sie sich befinden. Angehörige der Gesundheitsberufe benötigen zuverlässige Gesundheitsdaten, um besser fundiert und schneller behandeln zu können. Unsere Gesundheitssysteme brauchen die besten Ressourcen für die optimale personalisierte Versorgung. Gemeinsam müssen wir den sicheren Austausch elektronischer Patientenakten in der gesamten EU beschleunigen und weiterentwickeln. Dies wird das Leben der Bürgerinnen und Bürger verbessern und Innovatoren dabei unterstützen, die nächste Generation digitaler Lösungen und medizinischer Behandlungen zu entwickeln.“
Derzeit unterscheiden sich die Möglichkeiten der europäischen Bürger, in der gesamten EU auf ihre elektronischen Patientenakten zuzugreifen, stark von Land zu Land. Einige von ihnen können einen Teil ihrer elektronischen Patientenakten auf nationaler oder grenzüberschreitender Ebene abrufen; viele andere haben jedoch nur einen begrenzten digitalen oder gar keinen Zugang. Aus diesem Grund gibt die Kommission heute Empfehlungen ab, die den grenzüberschreitenden Zugang in sicherer Weise und in voller Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung erleichtern werden.
EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis‚ EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, fügte hinzu: „Wie viele von uns haben sich auf Reisen oder beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat schon gewünscht, auf unsere eigenen medizinischen Daten zugreifen und sie an den Arzt vor Ort weitergeben zu können? Darüber hinaus hat die Möglichkeit zur sicheren Weitergabe medizinischer Informationen an Ärzte im Ausland nicht nur das Potenzial, die Qualität unserer Gesundheitsversorgung wesentlich zu verbessern, sondern kann sich außerdem positiv auf die Gesundheitsbudgets auswirken. Es ist weniger wahrscheinlich, dass teure medizinische Untersuchungen, wie bildgebende Verfahren oder Laboranalysen, wiederholt werden müssten.“
„Im Rahmen unserer Bemühungen um Zugang zu sicheren und hochwertigen digitalen Diensten für die Bürger der EU wird die heutige Initiative Patienten dabei helfen, überall in der EU eine Behandlung zu erhalten, auch in Notlagen. Der vorgeschlagene EU-Rahmen für einen elektronischen Austausch von Patientenakten wird Ärzte und andere Angehörige medizinischer Berufe in die Lage versetzen, die Bürger effizienter und wirksamer zu unterstützen“ , ergänzte die für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige EU-Kommissarin Mariya Gabriel.
Die Mitgliedstaaten haben bereits begonnen, einige Teile der elektronischen Patientenakten grenzüberschreitend zugänglich und austauschbar zu machen. Seit dem 21. Januar 2019 können finnische Bürger in Estland Arzneimittel unter Verwendung elektronischer Verschreibungen kaufen, und luxemburgische Ärzte werden bald auf Patientenkurzakten tschechischer Patienten zugreifen können.
In den heutigen Empfehlungen wird vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten diese Arbeit auf drei neue Bereiche der Patientenakte ausweiten, nämlich Laboruntersuchungen, Krankenhausentlassungsberichte sowie medizinische Bildgebung und diesbezügliche Berichte. Parallel dazu ebnet die Initiative den Weg für die Entwicklung der technischen Spezifikationen, die in jedem einzelnen Fall für den Austausch von Patientenakten verwendet werden sollten.
Somit kann der Zugang zu vollständigen persönlichen Patientenakten in der gesamten EU den europäischen Bürgern enorme Vorteile bringen, darunter Folgendes:
• Im Falle eines Unfalls auf Reisen in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben die Ärzte sofortigen Zugriff auf Informationen über den Patienten (z. B. Einzelheiten über chronische Erkrankungen, Allergien gegen bestimmte Arzneimittel oder entsprechende Unverträglichkeiten). Dies kann es ihnen erheblich erleichtern, rechtzeitig die wirksamste Behandlung zu gewährleisten.
• Die Qualität der gesundheitlichen Versorgung der Bürger, die sich innerhalb der EU bewegen, wird gesteigert und ihre Kontinuität sichergestellt.
• Die medizinische Forschung im Hinblick auf große Herausforderungen im Gesundheitsbereich wie chronische oder neurodegenerative Erkrankungen wird gefördert, indem Daten leichter gemeinsam genutzt werden können. Dies bedarf der Zustimmung des Bürgers und sollte sinnvoll und unter vollständiger Einhaltung der europäischen Datenschutzbestimmungen erfolgen.
• Die Effizienz und Tragfähigkeit der Gesundheitssysteme wird unterstützt, z. B. durch die gemeinsame Nutzung aktueller Labor- oder Röntgenuntersuchungen eines Patienten. Dadurch muss ein Krankenhaus in einem anderen Mitgliedstaat keine ähnlichen Tests wiederholen und spart somit Zeit und Kosten.
Die nächsten Schritte
Zur Weiterentwicklung dieses Informationsaustauschs wird ein gemeinsamer Koordinierungsprozess zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten eingerichtet. Dies wird ermöglichen, dass Interessenträger wie Vertreter der Industrie, Angehörige der Gesundheitsberufe und Patientenvertreter auf EU- und nationaler Ebene Beiträge und Input liefern.
Der gemeinsame Koordinierungsprozess stellt sicher, dass alle einschlägigen Parteien in den Prozess zur Entwicklung des europäischen Austauschformats für elektronische Patientenakten (European Electronic Health Records, EHR) eingebunden sind. Die Mitgliedstaaten werden im Rahmen des Netzes für elektronische Gesundheitsdienste praktische Leitlinien für die Umsetzung und Überwachung seiner Fortschritte festlegen.
Weitere Informationen:
Empfehlung der Kommission für ein europäisches Austauschformat für elektronische Patientenakten
Infografik zu den Auswirkungen des europäischen Austauschformats für elektronische Patientenakten
Weitere Informationen zur Empfehlung
Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft 2018 – digitale öffentliche Dienste
Grenzüberschreitende elektronische Gesundheitsdienste
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Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 6. Februar 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland