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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 22. Januar 2020
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Kommission fordert die Mitgliedstaaten zur Unterzeichnung der Konvention gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt auf

Die Kommission will Prävention und Schutz vor Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz stärken und die Ratifizierung des Vertrags der Internationale Arbeitsorganisation (IAO) gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz in den Mitgliedstaaten...

Helena Dalli, Kommissarin für Chancengleicheit, fügte hinzu: „Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz betrifft uns alle - die Opfer natürlich am meisten, aber auch die Kollegen und Teams um sie herum. Die Internationale Konvention ist die rechtliche Lösung, die sicherstellt, dass Frauen und Männer nicht unter Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz leiden. Ich ermutige die Mitgliedstaaten, diese Konvention zu ratifizieren. Wir alle müssen unseren Teil dazu beitragen, einen echten Wandel bei der Gleichstellung der Geschlechter herbeizuführen.“

Das Übereinkommen, das im Juni 2019 zum hundertjährigen Jubiläum der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) angenommen wurde, ist das erste internationale Instrument, das globale Standards für arbeitsbedingte Belästigung und Gewalt festlegt. Es erkennt an, dass Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz eine Menschenrechtsverletzung oder -missbrauch sein kann, die eine Bedrohung der Chancengleichheit darstellt und zielt auf den Schutz von Arbeitnehmern und Angestellten ab, unabhängig von ihrem vertraglichen Status.

Die IAO (Internationale Arbeitsorganisation – englisch: ILO (International Labour Organisation) ist eine Sonderorganisation der UN, die in Genf tagt. In ihr sind Regierungen, Arbeitgeber und Gewerkschaften aus 187 Ländern zusammengeschlossen. Bevor das Übereinkommen in Kraft tritt, muss es von den teilnehmenden Staaten ratifiziert werden. Die Union kann das Übereinkommen nicht ratifizieren, da nur Staaten Parteien des Übereinkommens sein können. Daher sollen die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, die in die Zuständigkeit der Europäischen Union fallenden Teile des Übereinkommens zu ratifizieren. Dazu gehören die unter den sozialpolitischen Besitzstand der Union fallenden Teile im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und der Gleichstellung von Männern und Frauen in Beschäftigung und Beruf. Einige Bestimmungen des Übereinkommens fallen unter den Besitzstand der Union auf dem Gebiet der Nichtdiskriminierung.

Laut der von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte durchgeführten Umfrage über Gewalt gegen Frauen gab jede zweite Frau in der EU an, seit ihrem 15. Lebensjahr mindestens einmal in irgendeiner Form sexuell belästigt worden zu sein. Von allen sexuellen Belästigungen war in 32 Prozent der gemeldeten Fälle stammte der Täter aus dem beruflichen Umfeld (Kollege, Chef oder Kunde).

Weitere Informationen

Daily News vom 22. Januar 2020

Website der IAO zum Übereinkommen

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu ( Gabriele Imhoff ) , Tel.: +49 (30) 2280-2820

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
22. Januar 2020
Autor
Vertretung in Deutschland