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Vertretung in Deutschland
Presseartikel23. Oktober 2018Vertretung in Deutschland

Kommission fordert von Italien überarbeiteten Haushaltsplan

Die Europäische Kommission hat Italien heute (Dienstag) aufgefordert, binnen drei Wochen einen überarbeiteten Haushaltsplan vorzulegen. Diesen Schritt unternimmt die Kommission erstmals. Nach Auffassung der Kommission stellt der von Italien...

Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der EU-Kommission und zuständig für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erklärte: „Das Euro-Währungsgebiet fußt auf großem gegenseitigen Vertrauen und seine Regeln gelten für alle gleichermaßen. Es ist unsere Aufgabe und Pflicht, das gemeinsame Interesse und die gegenseitigen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zu wahren. Italien hat einen der höchsten Schuldenstände in Europa und dieser kostet die italienischen Steuerzahler in etwa so viel wie die Bildung. Angesichts dessen sehen wir keine andere Möglichkeit, als die italienische Regierung aufzufordern, ihren Haushaltsplan für 2019 zu überarbeiten – einem offenen und konstruktiven Dialog in den kommenden Wochen sehen wir hoffnungsvoll entgegen.“

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, ergänzte: „Die heute von der Kommission angenommene Stellungnahme dürfte niemanden überraschen, da der Haushaltsplan der italienischen Regierung eine klare und vorsätzliche Abweichung von den Zusagen darstellt, die Italien im vergangenen Juli abgegeben hat. Doch schlagen wir die Tür nicht zu, sondern wollen unseren konstruktiven Dialog mit den italienischen Behörden fortsetzen. Ich begrüße die entsprechende Zusicherung von Minister Tria. Mit dieser Einstellung müssen wir nun in den kommenden Wochen vorankommen.“

Die Kommissionsbewertung des Haushaltsplans deutet auf eine geplante erhebliche Abweichung von dem vom Rat empfohlenen haushaltspolitischen Pfad hin. Im Juli 2018 hatte der Rat Italien eine strukturelle Verbesserung um 0,6 Prozent des BIP empfohlen. Der von Italien vorgelegte Haushaltsplan sieht indes für 2019 eine strukturelle Verschlechterung um 0,8 Prozent des BIP vor. Sowohl die Tatsache, dass der Plan eine Ausgabenerhöhung um annähernd 1 Prozent des BIP vorsieht, während der Rat eine Haushaltskonsolidierung empfohlen hatte, als auch das Ausmaß der Abweichung (eine Lücke von rund 1,4 Prozent des BIP bzw. 25 Mrd. Euro) sind in der Geschichte des Stabilitäts- und Wachstumspakts beispiellos.

Die haushaltspolitischen Vorgaben für Italien für das Jahr 2019 wurden – wie bei allen Mitgliedstaaten – am 28. Juni 2018 einstimmig vom Europäischen Rat gebilligt und vom Rat der Europäischen Union einschließlich Italiens am 13. Juli 2018 angenommen.

Italiens öffentlicher Schuldenstand, der im Jahr 2017 bei 131,2 Prozent lag, ist relativ gesehen der zweithöchste in der Europäischen Union und einer der höchsten der Welt. Er entspricht einer durchschnittlichen Belastung von 37.000 Euro je Einwohner. Für den Schuldendienst muss in Italien ein erheblich größerer Teil der öffentlichen Mittel aufgewandt werden als in den übrigen Ländern des Euro-Währungsgebiets, was zulasten der produktiven Ausgaben des Landes geht. Die Zinsausgaben Italiens beispielsweise beliefen sich 2017 auf rund 65,5 Mrd. Euro (3,8 Prozent des BIP) und waren damit in etwa so hoch wie die öffentlichen Ausgaben für Bildung.

Angesichts der Tatsache, dass sie sich auf optimistische Wachstumsannahmen im Haushaltsplan stützt, ist die geplante Verringerung der Schuldenquote mit erheblichen Abwärtsrisiken behaftet. Dies bedeutet, dass Italiens Einhaltung des von allen Mitgliedstaaten vereinbarten Richtwerts für den Schuldenstand, wonach eine stetige Senkung des Schuldenstands in Richtung der in den Verträgen festgesetzten Obergrenze von 60 Prozent erforderlich ist, ebenfalls in Frage steht.

Selbstverständlich ist es das Vorrecht eines jedes Mitgliedstaats, Prioritäten festzulegen und die Zuweisung von Haushaltsmitteln zu bestimmen. Doch müssen Verpflichtungen, die mit dem Ziel der finanziellen Tragfähigkeit eingegangen wurden und über die gemeinschaftlich entschieden wurde, ebenfalls eingehalten werden: Das ist die Logik der geltenden Regeln.

Die einschlägigen Rechtsvorschriften sehen vor, dass die italienischen Behörden der Kommission den überarbeiteten Haushaltsplan so bald wie möglich, spätestens jedoch drei Wochen nach Abgabe dieser Stellungnahme vorlegen.

Hintergrund

Die Kommission hat im Jahr 2015 Leitlinien vorgelegt, in denen sie erläutert, wie sie die geltenden Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspakts zur engeren Verknüpfung von Strukturreformen, Investitionen und verantwortungsvoller Haushaltspolitik zugunsten von mehr Beschäftigung und Wachstum nutzen wird. Später wurde dies in einen „Gemeinsam vereinbarten Standpunkt zur Flexibilität im Stabilitäts- und Wachstumspakt“ übertragen und im Jahr 2016 vom Rat gebilligt. Mit einem Betrag in einer Größenordnung von 30 Mrd. Euro (oder 1,8 Prozent des BIP) hat Italien zwischen 2015 und 2018 wie kein anderes Land von dieser Flexibilität profitiert. Die Flexibilität hat dazu beigetragen, Strukturreformen und Investitionen anzustoßen, und Italien geholfen, auf außergewöhnliche Ereignisse wie Gefahren für die Sicherheit des Landes und die Folgen des Flüchtlingszustroms und der Erdbeben zu reagieren.

Italien hat in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang EU-abgesicherte Finanzmittel aufnehmen können. Auch ist Italien der zweitgrößte Nutznießer des Juncker-Plans. Ab Oktober 2018 dürften Finanzierungen aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen zusätzliche Investitionen in Höhe von mehr als 50 Mrd. Euro nach sich ziehen. Italien ist ferner der zweitgrößte Empfänger von Mitteln aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds. Zwischen 2014 und 2020 wurden für das Land 44,7 Mrd. Euro bereitgestellt, um unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, die Entwicklung notwendiger Qualifikationen, einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt und zur beruflichen Bildung, Forschung und Innovation, den Umweltschutz und den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft zu fördern.

In seinem Stabilitätsprogramm vom April 2018 kündigte Italien an, dass es 2019 ein Defizit von 0,8 Prozent des BIP anvisieren werde. Dem Haushaltsplan 2019 zufolge dürfte das gesamtstaatliche Defizit im kommenden Jahr auf 2,4 Prozent des BIP ansteigen; es läge damit dreimal so hoch wie ursprünglich geplant.

Nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 gibt die Kommission in Ausnahmefällen, in denen sie nach Anhörung des betroffenen Mitgliedstaats binnen einer Woche nach Übermittlung der Übersicht über die Haushaltsplanung einen besonders schwerwiegenden Verstoß gegen die haushaltspolitischen Verpflichtungen feststellt, eine Stellungnahme ab, in der sie dazu auffordert, so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Abgabe der Stellungnahme einen überarbeiteten Haushaltsplan vorzulegen.

Weitere Informationen

Memo: Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Haushaltsentwurf Italiens für 2019

Europäisches Semester

Haushaltspläne 2019

Verordnung (EU) Nr. 473/2013

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. Oktober 2018
Autor
Vertretung in Deutschland