Gemäß der im REACH-Ausschuss vorgeschlagenen Beschränkung dürfen die vier Phthalate nicht in Erzeugnissen enthalten sein, die von Verbrauchern verwendet werden oder in Innenräumen in einer Konzentration von 0,1 Gew.-Prozent oder mehr einzeln oder in beliebiger Kombination in einem plastifizierten Material erhältlich sind. Der Beschränkungsvorschlag berücksichtigt die kumulativen Auswirkungen und die kombinierte Exposition gegenüber den 4 Phthalaten aus verschiedenen Erzeugnissen.
Der REACH-Ausschuss, der sich aus Experten aller Mitgliedstaaten zusammensetzt, unterstützte die von der Kommission vorgeschlagene Maßnahme einstimmig. Das Europäische Parlament und der Rat haben nun drei Monate Zeit, um die Maßnahme vor ihrer Annahme durch die Kommission zu prüfen. Die Beschränkung wird dann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt 18 Monate nach Inkrafttreten für Produkte, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU hergestellt werden.
„REACH“ ist die europäische Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie trat 2007 in Kraft und ersetzte den früheren Rechtsrahmen für Chemikalien in der EU, der in den späten 1960er und den 1970er Jahren eingeführt worden war. Grundsätzlich gilt REACH für praktisch alle chemischen Stoffe.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 11. Juli 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland