
Im Jahr 2013 genehmigte die Kommission die Beihilfe des Freistaats Bayern für das gleiche Investitionsvorhaben für bis zu 7,75 Mio. Euro, was 50 Prozent der gesamten geschätzten Kosten des Projekts betrug. Allerdings wurde das Projekt nicht realisiert und die Beihilfe wurde nie ausgezahlt.
Mit der heutigen Entscheidung ist es Deutschland gestattet, dem Projekt bis zu 12,2 Mio. Euro Investitionsbeihilfe zu gewähren, was 69 Prozent der Gesamtkosten entspricht. Der höhere Beihilfebetrag spiegelt die gestiegenen Projektkosten und die geschwächten Finanzierungsperspektiven wider und steht im Einklang mit der Beihilfehöchstintensität, die in den Luftfahrtleitlinien der Kommission von 2014 festgelegt ist.
Das Projekt trägt zur Verbesserung der Verbindungen in der Region bei, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt unangemessen zu verzerren. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben den EU-Beihilfevorschriften entspricht.
Weitere Informationen:
Die Details der Entscheidung werden im Beihilferegister der Kommission unter der Fallnummer SA.43787 veröffentlicht, sobald die Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. September 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland