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Vertretung in Deutschland
Presseartikel6. Februar 2020Vertretung in Deutschland

Kommission genehmigt Beihilferegelung zur Luftverkehrssteuer für Flüge von und zu kleinen Inseln in Deutschland

Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) nach den EU-Beihilfevorschriften die Budgeterhöhungen für zwei bestehende deutsche Beihilferegelungen genehmigt, die die Ermäßigung bzw. Befreiung der Flugverkehrssteuer für Flüge von und zu kleinen...

Die Regelungen, die ursprünglich von der Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften 2011 bzw. 2012 genehmigt wurden, zielen darauf ab, die Verbindungen der Bürger, die auf kleinen Inseln in Deutschland leben, zu verbessern und ihre aktive Teilnahme am Wirtschaftsleben zu erleichtern. Ab April 2020 wird Deutschland im Rahmen des deutschen Klimaaktionsprogramms 2030 die Luftverkehrssteuer erhöhen, um den Passagieren Anreize zu geben, andere, weniger umweltbelastende Verkehrsmittel in Betracht zu ziehen. Das Ziel, die Anbindung der Inseln zu gewährleisten, bleibt jedoch bestehen. Um die Reisesteuerbefreiung und die Steuerermäßigung für Flüge von und zu kleinen Inseln beizubehalten, wird daher das Budget der einzelnen Regelungen erhöht, um die Wirkung der allgemeinen Erhöhung der Luftfahrtsteuer aufrechtzuerhalten. Die Kommission stellte fest, dass die Budgeterhöhungen mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang stehen.

Insbesondere die Steuerbefreiung für die Bewohner der Inseln steht im Einklang mit den Luftverkehrsrichtlinien 2014 , da sie nicht diskriminierend ist, den Bewohnern effektiv zugute kommt und einen sozialen Charakter hat. Die Kommission stellte außerdem fest, dass die aufgestockten Mittel für die Steuerermäßigungsregelung für alle anderen Fluggäste, die von und nach den Inseln fliegen, mit den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen in Einklang stehen, da die Steuerermäßigung weiterhin das legitime Ziel der Gewährleistung der Anbindung verfolgt und die allgemeinen Umweltziele der Verkehrssteuer nicht untergräbt.

Weitere Informationen werden auf der Wettbewerbs-Website der Kommission im öffentlichen Fallregister unter den Nummern SA.55903 und SA.55902 verfügbar sein, sobald alle Fragen im Zusammenhang mit der Vertraulichkeit geklärt sind.

Weitere Informationen

Daily News vom 6. Februar 2020

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu ( Reinhard Hönighaus ) , Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. Februar 2020
Autor
Vertretung in Deutschland