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Vertretung in Deutschland
Presseartikel13. Juni 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Kommission genehmigt deutsche Investitionsbeihilfe für Papierhersteller Hamburger Rieger und prüft deutsche Beihilfe für Polymerverarbeiter REHAU

Die EU-Kommission hat heute (Montag) zwei Beihilfeentscheidungen zu öffentlichen Förderungen in Deutschland bekannt gegeben. Die Kommission genehmigte die deutsche Investitionsbeihilfe von 33 Mio. Euro für die Hamburger Rieger GmbH, einen deutschen...

Economy

(13.06.2016) EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Es ist wichtig, dass öffentliche Investitionen das Wirtschaftswachstum in benachteiligten Gebieten Europas ankurbeln. Wir haben das Projekt sorgfältig geprüft. Die Investitionsbeihilfe für Hamburger Rieger wird dem weiteren Wachstum in der Region zugutekommen und wirklich innovative Produktionsverfahren auf den Markt bringen, ohne dass der Wettbewerb verzerrt wird. Gleichzeitig haben wir eine eingehende Prüfung eingeleitet, um zu prüfen, ob die Beihilfen für REHAU AG+Co echt innovative Produktionsverfahren auf den Markt bringen werden.“

Die Kommission hat festgestellt, dass die Investitionsbeihilfe von 33 Mio. Euro für die Hamburger Rieger GmbH, einen deutschen Papier- und Gipsplattenhersteller, mit den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere den Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014-2020 im Einklang steht, weil sie die regionale Entwicklung fördert, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Mit einem separaten Beschluss hat die Kommission eine eingehende Prüfung der Beihilfe von 4 Mio. Euro zugunsten des Polymerverarbeitungsunternehmens REHAU AG+Co eingeleitet, das seinen Seitz in der Schweiz hat und unter anderem die Automobilindustrie beliefert. Für diese Beschlüsse wurden erstmals Bestimmungen der neuen Regionalbeihilfeleitlinien angewendet, nach denen die geförderten Produktionsverfahren eine echte Innovation darstellen müssen. Die Mitgliedstaaten können den Beschlüssen entnehmen, wie die Kommission solche Vorhaben nach den neuen Leitlinien prüft.

Hamburger Rieger

Die Hamburger Rieger GmbH ist ein großer deutscher Hersteller von Papier und Gipsplatten. Das Unternehmen beabsichtigt, 363 Mio. Euro in ein neues Stoffaufbereitungsverfahren und den Bau einer weiteren Papiermaschine in seinem Werk in Spremberg (Brandenburg) zu investieren, um seine Papierherstellungskapazitäten auszubauen. Spremberg liegt im Landkreis Spree-Neiße, in dem nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Regionalbeihilfen gewährt werden können. Das Vorhaben soll 195 neue Arbeitsplätze schaffen.

Deutschland will für dieses Vorhaben eine öffentliche Förderung von 33 Mio. Euro gewähren. Beide Teile des Produktionsverfahrens stützen sich auf innovative Technologien. Dem Stoffaufbereitungsverfahren liegt ein Patent zugrunde, das weltweit zum ersten Mal in einem konkreten Projekt Anwendung findet. Beim Bau der Papierherstellungsanlage werden bestimmte innovative Elemente erstmals kombiniert. Ein von Deutschland vorgelegtes unabhängiges Gutachten bestätigte den innovativen Charakter des Verfahrens. Außerdem stellte die Kommission fest, dass das Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht in Spremberg durchgeführt worden wäre. Daher gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die positiven Auswirkungen des Vorhabens auf die regionale Entwicklung etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen eindeutig überwiegen.

REHAU

Die REHAU AG+Co ist ein großer Polymerverarbeiter mit Sitz in der Schweiz, der unter anderem die Automobilindustrie beliefert. Das Unternehmen plant eine Investition von 50 Mio. Euro, um seine am Ende ihrer technischen Lebensdauer angelangte Lackieranlage am Standort Viechtach zu ersetzen und seine bestehenden Lackierkapazitäten zu verdoppeln. Viechtach liegt in Bayern, im Landkreis Regen, der nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV für Regionalbeihilfen in Betracht kommt.

Deutschland will dieses Vorhaben durch eine öffentliche Förderung von 4 Mio. Euro unterstützen. Beim derzeitigen Stand hat die Kommission Zweifel, ob das geplante Produktionsverfahren innovativ genug ist, um als Innovation im Sinne der Regionalbeihilfeleitlinien zu gelten. Außerdem hat sie Bedenken, dass das Investitionsvorhaben möglicherweise auch ohne die Beihilfe, durchgeführt würde, und hegt Zweifel am Beitrag der Beihilfe zur regionalen Entwicklung. Die Kommission wird nun im Rahmen einer eingehenden Prüfung feststellen, ob diese Bedenken gerechtfertigt sind. Die Einleitung einer solchen Untersuchung gibt Dritten Gelegenheit, zu der Maßnahme Stellung zu nehmen. Dem Ausgang der Untersuchung wird dadurch nicht vorgegriffen.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden die nichtvertraulichen Fassungen der Beschlüsse über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter den Nummern SA.43624 (Hamburger Rieger GmbH) und SA.43014 (REHAU AG + Co) zugänglich gemacht.

Weitere Informationen:

Pressemitteilungen: Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt deutsche Investitionsbeihilfe für Papierhersteller Hamburger Rieger und prüft deutsche Beihilfe für Polymerverarbeiter REHAU

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. Juni 2016
Autor
Vertretung in Deutschland