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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 27. März 2018
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Kommission genehmigt Ermäßigung der Offshore-Netzumlage für stromintensive Unternehmen und Bahnunternehmen in Deutschland

Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) die Pläne Deutschlands, stromintensiven Unternehmen und Bahnunternehmen Ermäßigungen von einer Offshore-Netzumlage zu gewähren, nach den EU-Beihilfevorschriften gebilligt. Die Maßnahme trägt zur...

Die Umlagenermäßigungen wurden bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommission prüfte die Maßnahme anhand ihrer Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 sowie ihrer Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen und kam dabei zu folgendem Ergebnis:

  • Die Ermäßigungen werden nur Unternehmen aus Branchen gewährt, in denen internationaler Handel betrieben wird.
  • Die Ermäßigungen für stromintensive Unternehmen sind angemessen. Sie bieten eine tragfähige Finanzierungsgrundlage für die Förderung von Offshore-Windkraftanlagen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der im internationalen Handel tätigen Unternehmen zu gefährden.
  • Die Ermäßigungen für Bahnunternehmen tragen zur Senkung der Stromkosten dieser Unternehmen bei, wodurch sich die Bahn im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern, die die Umwelt stärker belasten, besser behaupten kann.

Die Kommission stellte unter Berücksichtigung dieser Aspekte fest, dass die von Deutschland geplanten Ermäßigungen der Offshore-Netzumlage für stromintensive Unternehmen und Bahnunternehmen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen, da sie zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen beitragen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.

Hintergrund

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, die installierten Kapazitäten von Offshore-Windkraftanlagen bis 2020 auf 6500 Megawatt und bis 2030 auf 15 000 Megawatt zu erhöhen. Das Energiewirtschaftsgesetz

bildet den rechtlichen Rahmen für Planung, Bau und Betrieb der Verbindungsleitungen zwischen den Offshore-Anlagen und dem Hauptnetz. In Zukunft sollen die Anschlusskosten nicht mehr über die

allgemeinen Netzentgelte, sondern – wie im Rahmen der Förderung von erneuerbarem Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und von KWK-Strom nach dem Kraft-Wärme-

Kopplungsgesetz (KWKG) – über eine Umlage finanziert werden.

Daher werden bei der Offshore-Netzumlage dieselben Ermäßigungen für bestimmte Stromverbraucher gewährt wie im Rahmen des EEG und des KWKG. Diese hat die Kommission bereits in den Beihilfesachen SA.38632, SA.42393, SA.43666 und SA.38728 genehmigt.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb unter den Nummern SA.49416 (stromintensive Unternehmen) und

SA.50395 (Bahnunternehmen) zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im EU-Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. März 2018
Autor
Vertretung in Deutschland