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Vertretung in Deutschland
Presseartikel3. August 2016Vertretung in Deutschland

Kommission genehmigt öffentliche Investitionen für Fertigstellung des Flughafens Berlin Brandenburg

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass ein deutsches Investitionspaket für die Fertigstellung des Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt" mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Investitionen erfolgen zu...

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(03.08.2016) - Im Januar 2016 hat Deutschland einen Kredit von 1,1 Mrd. Euro und eine Garantie für zusätzliche Kredite von bis zu 1,1 Mrd. Euro, die die öffentlichen Gesellschafter dem Unternehmen Flughafen Berlin Brandenburg (FBB) als Entwickler und künftigem Betreiber des Flughafens gewähren wollen, bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die durch die Gesellschafterbürgschaft abgedeckte Finanzierung soll von Geschäftsbanken bereitgestellt werden.

Ein Teil der Investition ist für die Lösung technischer Probleme (z. B. mit dem Brandschutzsystem) und für die Verbesserung des Schallschutzes bestimmt. Die übrigen Mittel werden für den Kapazitätsausbau verwendet, da das Verkehrsaufkommen stärker steigen wird, als in den Prognosen für das ursprüngliche Projekt angenommen.

Maßnahmen öffentlicher Stellen zugunsten von Unternehmen können als beihilfefrei erachtet werden, wenn sie zu Bedingungen durchgeführt werden, die für einen marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgeber annehmbar wären (Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers).

Die Kommission erstellte daher eine detaillierte wirtschaftliche Analyse, bei der sie zunächst die langfristigen Geschäftspläne der FBB und Marktprognosen prüfte. Anschließend verglich sie das geplante Investitionsvorhaben mit verschiedenen anderen Szenarien. Der Vergleich ergab, dass die Erweiterung und Fertigstellung des Flughafens die rentabelste Option ist, zumal in unabhängigen Marktanalysen ein kontinuierlicher Anstieg des Fluggastaufkommens prognostiziert wird.

Im Rahmen eines Stresstests untersuchte die Kommission ferner, ob das Investitionsszenario auch bei Eintritt verschiedener Risiken (z. B. einer weiteren Verzögerung der Flughafeneröffnung oder höheren Kosten) tragfähig wäre. Dieser Test ergab, dass die Investition selbst im Worst Case rentabel bliebe. Die Kommission gelangte daher zu dem Ergebnis, dass ein privater Kapitalgeber, der an einer langfristig rentablen Investition interessiert ist, bereit gewesen wäre, das gleiche Finanzierungspaket zu vergleichbaren Konditionen bereitzustellen, um die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Flughafens sicherzustellen. Die Konditionen der Gesellschafterbürgschaft sind ebenfalls marktüblich und verschaffen dem Flughafenbetreiber deshalb keinen ungerechtfertigten Vorteil.

Hintergrund

Berlin hatte aus historischen Gründen ursprünglich 3 Flughäfen: Tegel und Schönefeld, die weiterhin in Betrieb sind, und Tempelhof, der 2008 geschlossen wurde. Tegel und Schönefeld werden von der FBB betrieben. Der neue Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ wird von der FBB entwickelt und auch von dieser Gesellschaft betrieben werden. Sobald der neue Flughafen den Betrieb aufnimmt, soll der Flughafen Tegel geschlossen werden.

Die FBB steht im Eigentum der Länder Berlin und Brandenburg (jeweils 37 Prozent der Anteile) sowie der Bundesrepublik Deutschland (26 Prozent der Anteile). Mitte der 1990er Jahre beschlossen diese öffentlichen Anteilseigner, für Berlin und sein Umland einen einzigen Flughafen (Single-Flughafen) zu bauen. Das Flughafenprojekt umfasst einen Teil des Geländes des Flughafens Schönefeld.

Als die Kommission 2009 die öffentliche Finanzierung des Projekts untersuchte, stellte sie fest, dass ein Single-Flughafen an diesem Standort positive Auswirkungen auf die gesamte Region hätte und insbesondere den Zugang zur Region Berlin-Brandenburg verbessern und diese für Investitionen attraktiver machen würde.

Im Jahr 2006 wurde mit dem Bau des Flughafens Berlin Brandenburg begonnen. Die Eröffnung des Flughafens war zunächst für 2011 geplant, wurde aber vor allem wegen technischer Probleme mehrmals verschoben.

Vor diesem Hintergrund erließ die Kommission 2009 eine Entscheidung zur Genehmigung staatlicher Beihilfen in Form einer Umwandlung von Forderungen in Beteiligungskapital (224 Mio. Euro), einer Kapitalzuführung (430 Mio. Euro) und einer staatlichen Garantie (2,4 Mrd. Euro). Im Jahr 2012 stellte die Kommission fest, dass eine weitere Kapitalzuführung von 1,2 Mrd. Euro seitens der FBB- Gesellschafter zu marktüblichen Bedingungen erfolgte und somit beihilfefrei war.

Staatliche Finanzierungen für Unternehmen mit wirtschaftlichen Tätigkeiten wie dem Bau oder Betrieb von Flughäfen können als beihilfefrei erachtet werden, wenn ein privater Kapitalgeber unter vergleichbaren Umständen zu marktüblichen Konditionen ebenso gehandelt hätte. Ist dies der Fall, verschafft die öffentliche Maßnahme dem Unternehmen keinen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil, der den Wettbewerb verfälschen würde.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.41342 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. August 2016
Autor
Vertretung in Deutschland