Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel31. Juli 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Kommission genehmigt öffentliche Zuwendungen für Flughafen Frankfurt-Hahn

Die Europäische Kommission hat heute (Montag) festgestellt, dass die öffentlichen Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz für den Flughafen Frankfurt-Hahn mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Mithilfe der Zuwendungen wird der Flughafen...

picture_19a.jpg

Der Regionalflughafen Frankfurt-Hahn liegt in Rheinland-Pfalz, rund 120 km westlich von Frankfurt am Main. Im Jahr 2016 belief sich das Verkehrsaufkommen des Flughafens auf rund 2,6 Mio. Fluggäste und 72.600 Tonnen Fracht. Frankfurt-Hahn verzeichnet derzeit Verluste. Das Land Rheinland-Pfalz, das den Flughafen seit 2009 kontrollierte, unterzeichnete am 1. März 2017 mit dem chinesischen Konzern HNA einen Vertrag über den Verkauf seiner Anteile am Flughafen (82,5 Prozent). Die genehmigte Maßnahme soll die für den Zeitraum 2017-2021 erwarteten Betriebsverluste bis zu einem Höchstbetrag von 25,3 Mio. Euro decken. Wenn die Betriebsverluste jedoch geringer ausfallen, werden weniger staatliche Beihilfen gezahlt.

Gemäß den Luftverkehrsleitlinien der Kommission von 2014 dürfen Betriebsverluste von kleineren Regionalflughäfen bis 2024 unter bestimmten Voraussetzungen mit öffentlichen Mitteln gedeckt werden. Eine dieser Voraussetzungen besteht darin, dass ein solider Wirtschaftsplan zu künftigen Rentabilität vorgelegt wird.

In der Beurteilung der Maßnahme stellte die Kommission fest, dass die staatlichen Beihilfen für Frankfurt-Hahn die Betriebsverluste des Flughafens decken werden, solange der HNA-Konzern die privaten Investitionen tätigt, die erforderlich sind, damit der Flughafen wie geplant ab 2023 wieder rentabel ist. Die Kommission berücksichtigte auch, dass der Flughafen Frankfurt-Hahn im wirtschaftlich eher schwachen Rhein-Hunsrück-Kreis liegt und für die örtliche Wirtschaft wichtig ist. Den rheinlandpfälzischen Behörden zufolge hängen rund 11.000 Arbeitsplätze in der Region von dem Flughafen ab. Darüber hinaus gibt es im Umkreis von 100 km bzw. einer Stunde Fahrzeit keine weiteren Flughäfen.

Aus diesem Grund ist eine etwaige beihilfebedingte Beeinträchtigung von Wettbewerb und Handel gering. Daher ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Betriebshilfe mit den EU- Beihilfevorschriften vereinbar ist.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden weitere Informationen zu dieser Sache unter der Nummer SA.47969 im Beihilfenregister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb veröffentlicht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.

Weitere Informationen:

Daily News vom 31.07.2017

Pressemitteilung: Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt öffentliche Zuwendungen für Flughafen Frankfurt-Hahn

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. Juli 2017
Autor
Vertretung in Deutschland