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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 26. Juni 2017
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Kommission genehmigt Staatshilfen für Liquidation zweier italienischer Banken

Die Europäische Kommission hat nach EU-Vorschriften italienische Maßnahmen zur Liquidation der beiden Banken Banca Popolare di Vicenza und Veneto Banca im Rahmen des nationalen Insolvenzrechts genehmigt. Dazu gehört der Teilverkauf an die...

Hilfe für syrische Kriegsopfer

(26.06.2017) – Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte in ihrer Eigenschaft als Bankenaufsichtsbehörde am 23. Juni 2017 erklärt, dass die Banca Popolare di Vicenza (BPVI) und die Venezianische Banca in Schieflage seien. Die für die Abwicklung von Krisenbanken zuständige Behörde der europäischen Bankenunion, der einheitliche Abwicklungsausschuss (SRB), entschied, eine Abwicklung sei im öffentlichen Interesse nicht gerechtfertigt.

Das EU-Recht sieht vor, dass unter diesen Umständen nationale Insolvenzvorschriften gelten und es Sache der zuständigen nationalen Behörden ist, das Institut im Rahmen des nationalen Insolvenzrechts aufzulösen. In diesem Zusammenhang gelten die EU-Beihilferegelungen, insbesondere die Bankenmitteilung aus dem Jahr 2013, wonach Aktionäre und nachrangige Anleihegläubiger vollständig zu den Kosten beitragen (so genannte „Lastenteilung“) und Wettbewerbsverzerrungen begrenzt werden. Vorrangige Anleihegläubiger müssen nicht dazu beitragen. Die Einleger bleiben im Einklang mit den EU-Vorschriften voll geschützt.

Weitere Informationen:

State aid: Commission approves aid for market exit of Banca Popolare di Vicenza and Veneto Banca under Italian insolvency law, involving sale of some parts to Intesa Sanpaolo (deutsche Fassung folgt)

Erklärung der Europäischen Zentralbank

Erklärung des einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB)

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
26. Juni 2017
Autor
Vertretung in Deutschland