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Vertretung in Deutschland
Presseartikel30. April 2018Vertretung in Deutschland

Kommission genehmigt Teilübernahme der Crop-Science-Sparte von Bayer durch BASF unter Auflagen

Die Europäische Kommission hat die Übernahme von Teilen der Crop-Science-Sparte von Bayer durch BASF nach der EU-Fusionskontrollverordnung unter Auflagen genehmigt. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit den Veräußerungsverpflichtungen im Rahmen der...

Der heutige Beschluss folgt auf die bedingte Freigabe der geplanten Übernahme von Monsanto durch Bayer im März 2018 durch die Kommission. Bayer hatte sich zu umfangreichen Veräußerungen mit einem Volumen von weit über 6 Mrd. Euro verpflichtet, um die Wettbewerbsbedenken der Kommission wegen sich überschneidender Geschäftstätigkeiten von Bayer und Monsanto in den Bereichen Saatgut, Pflanzenschutzmittel und digitale Landwirtschaft auszuräumen. Die Kommission war zu dem Schluss gelangt, dass das Veräußerungspaket einen geeigneten Käufer in die Lage versetzen würde, den von Bayer ausgeübten Wettbewerbsdruck auf diesen Märkten zu ersetzen und Innovationen vorzunehmen, was den Landwirten und Verbrauchern in Europa zugute kommen wird.

Das Veräußerungspaket umfasst:

  • das gesamte Gemüsesamen-Geschäft von Bayer,
  • das gesamte Geschäft von Bayer mit agronomischen Merkmalen und mit Saatgut für großflächigen Anbau, einschließlich der weltweiten Forschung und Entwicklung (mit geringem Ausnahmen),
  • eine Reihe von Vermögenswerten von Bayer im Bereich Totalherbizide, so insbesondere die Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem weltweiten Glufosinat-Geschäft und drei Forschungsprogramme,
  • eine Reihe von Bayer‑Vermögenswerten und -Produkten für die Nematizid‑Saatgutbehandlung (Vertrieb unter den Marken Poncho, VOTiVO, COPeO und ILeVO) sowie
  • die globalen digitalen landwirtschaftlichen Vermögenswerte und Produkte von Bayer (unter Gewährung einer befristeten Rücklizenz von BASF an Bayer).

Da BASF derzeit weder Saatgut noch Totalherbizide vertreibt und erst seit Kurzem in geringem Umfang in der digitalen Landwirtschaft tätig ist, hatte die Kommission für weite Teile der Übernahme keine Wettbewerbsbedenken, fürchtete jedoch, dass das Vorhaben den Innovationswettbewerb für die Entwicklung bestimmter Totalherbizide und den potenziellen Wettbewerb für die Herstellung von Nematizid zur Saatgutbehandlung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beeinträchtigen könnte. Um diese Bedenken auszuräumen, bot BASF an,

  • eines der von der Überschneidung betroffenen Forschungsprogramme für Totalherbizide und
  • das im Entwicklungsstadium befindliche Nematizid Trunemco von BASF zur Saatgutbehandlung zu veräußern.

Die Prüfung der Kommission ergab, dass die Überschneidungen zwischen den von Bayer veräußerten Vermögenswerten bzw. Produkten und BASF im Innovationsbereich und auf den von Wettbewerbsbedenken betroffenen Märkten durch die Verpflichtungen vollständig ausgeräumt werden.

Daher gelangte sie zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme in der durch die Verpflichtungen geänderten Form keinen Anlass mehr zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt. Die Genehmigung erfolgt unter der Bedingung, dass die Verpflichtungen in vollem Umfang eingehalten werden.

Die Kommission hat in dieser Sache sehr eng mit einer Reihe von Wettbewerbsbehörden – so unter anderem mit dem US-amerikanischen Justizministerium – zusammengearbeitet.

Bayer ist nach dem Beschluss der Kommission vom März 2018 verpflichtet, einen geeigneten Käufer für die zu veräußernden Vermögenswerte und Produkte zu finden, um Monsanto übernehmen zu können. Weiter geprüft wird von der Kommission, ob BASF in der Lage ist und einen Anreiz hat, die erworbenen Vermögenswerte und Produkte weiterzuführen und zu entwickeln, sodass BASF Bayer als aktiven Wettbewerber auf dem Markt ersetzen kann, und ob die Vereinbarungen zwischen Bayer und BASF mit den Verpflichtungen im Einklang stehen. Der heutige Beschluss hat keinen Einfluss auf das Ergebnis dieser separaten Prüfung.

BASF meldete das Vorhaben am 7. März 2018 nach der EU‑Fusionskontrollverordnung zur Genehmigung bei der Kommission an. Am 9. April 2018 wurde der Gegenstand der ursprünglich angemeldeten Übernahme von BASF angepasst, um Änderungen an den von Bayer zu veräußernden Vermögenswerten und Produkten vorzunehmen. Vorausgegangen war ein Antrag von Bayer, die Verpflichtungen im Rahmen des Bayer/Monsanto‑Vorhabens in Bezug auf Nematizid-Saatgutbehandlungen und die digitale Landwirtschaft zu ändern. Die Kommission gab diesem Antrag am 11. April 2018 statt.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Teilübernahme der Crop-Science-Sparte von Bayer durch BASF unter Auflagen

Weitere Informationen werden auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer der Wettbewerbssache M.8851 veröffentlicht.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. April 2018
Autor
Vertretung in Deutschland