Dies folgt auf die Verlängerung der Regeln für Betriebsbeihilfen für kleine Flughäfen gemäß den Leitlinien für die Luftfahrt bis 2024 und die jüngste Insolvenz der Fluggesellschaft Germania, die zu einem erheblichen Rückgang der Passagierzahlen auf dem Flughafen Erfurt-Weimar führte. Die Betriebsbeihilfe soll den Flughafen mittelfristig in Betrieb halten, bis die Kosten ab 2024 gedeckt sind.
Die Kommission stellte fest, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere den Luftfahrtleitlinien, vereinbar ist, da sie zur Verbesserung der Verbindungen der Bürger und zur Förderung der regionalen Entwicklung in der Region Thüringen beitragen wird, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kommission für Wettbewerbsfragen, im öffentlichen Fallregister unter der Nummer SA.54496, sobald die Fragen der Vertraulichkeit geklärt sind.
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Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 26. September 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland