
(04.07.2017) - Konkret wurde die Zulassung von zwei neuen Baumwollarten und zwei neuen Maisarten und die Erneuerung der Genehmigung für eine Maissorte (MON810) beschlossen. Zuvor hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Zulassung nach wissenschaftlicher Prüfung empfohlen.
Die Zulassung gilt für insgesamt 10 Jahre. Der Anbau von genetisch modifiziertem Mais ist hierbei explizit ausgenommen. Alle mit den neuen genetisch veränderten Organismen (GVOs) zusammenhängenden Produkte unterliegen den strengen Regeln der EU zur Kennzeichnungspflicht und zur Nachverfolgung auf dem Markt.
Die EU verfolgt in Bezug auf genetisch veränderte Organismen ein
sogenanntes Vorsorgekonzept, was bedeutet, dass ein GVO erst nach Erteilung einer Zulassung in Verkehr gebracht werden darf und auch nach dem Inverkehrbringen weiter überwacht wird, solange die Zulassung gültig ist. Dieser Ansatz gewährleistet ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und die Umwelt.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung: Commission authorises five genetically modified products for food/ feed uses
Fragen und Antworten zur GVO-Politik der EU
Register der bereits authorisierten GVOs
Pressekontakt: Laura Bethke Tel.: +49 (30) 2280 2190
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 4. Juli 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland