Am 15. August hat Deutschland der Kommission seine Absicht mitgeteilt, Air Berlin einen Überbrückungskredit zu gewähren, nachdem die Fluggesellschaft Etihad, Hauptanteilseignerin von Air Berlin, ihre finanzielle Unterstützung für die defizitäre Airline eingestellt hatte. Konkret soll die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Air Berlin für die kommenden Monate einen Kredit von bis zu 150 Mio. Euro bereitstellen.
Dadurch soll Air Berlin in die Lage versetzt werden, seinen Betrieb in den kommenden Monaten bis zum Abschluss der Verhandlungen über den Verkauf seiner Vermögenswerte aufrechtzuerhalten. Anschließend wird die Fluggesellschaft voraussichtlich ihren Betrieb einstellen und aus dem Markt ausscheiden.
Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen zählen zu den Beihilfearten, die den Wettbewerb am stärksten verfälschen. Deshalb dürfen sie nur dann gewährt werden, wenn die betreffenden Unternehmen alle anderen auf dem Markt verfügbaren Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Auf der Grundlage der von der Kommission erlassenen Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen können die Mitgliedstaaten in Schwierigkeiten befindliche Unternehmen unterstützen, sofern die öffentliche Förderung in Zeit und Umfang begrenzt ist und zu einem Ziel von gemeinsamem Interesse beiträgt.
Die Kommission hat bei ihrem Genehmigungsbeschluss folgenden Umständen Rechnung getragen:
- Die Auszahlung des Kredits erfolgt in Tranchen, wobei jeweils strenge Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So muss Air Berlin jede Woche Nachweise für seinen Liquiditätsbedarf vorlegen, und weitere Kredittranchen werden erst dann freigegeben, wenn die gesamten bislang verfügbaren Mittel aufgebraucht sind.
- Deutschland muss dafür sorgen, dass der Kredit vollständig zurückgezahlt wird, oder einen Abwicklungsplan für Air Berlin vorlegen.
Außerdem ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Maßnahme zum Schutz der Interessen der Fluggäste und zur Aufrechterhaltung des Passagierluftverkehrs beiträgt. Gleichzeitig bleiben die etwaigen durch die staatliche Beihilfe verursachten Wettbewerbsverzerrungen angesichts der strengen Voraussetzungen, an die die Auszahlung der Kredittranchen geknüpft ist, sowie der kurzen Laufzeit und des Umstands, dass Air Berlin seine Geschäftstätigkeit voraussichtlich anschließend einstellen wird, auf ein Minimum beschränkt. Vor diesem Hintergrund ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses im Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.48937 veröffentlicht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 4. September 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland