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Vertretung in Deutschland
Presseartikel5. April 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 5 Min

Kommission gibt Übernahme von Syngenta durch ChemChina unter Auflagen frei

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des in der Schweiz ansässigen Unternehmens Syngenta durch ChemChina nach der EU‑Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Genehmigung erfolgte unter der Auflage, dass ChemChina wesentliche Teile...

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(05.04.2017) – Der heutige Beschluss wurde nach einer eingehenden Prüfung der Übernahme erlassen. Das Zielunternehmen Syngenta ist der Weltmarktführer für Pflanzenschutzmittel. ChemChina ist derzeit über seine in Israel ansässige hundertprozentige Tochtergesellschaft ADAMA auf den europäischen Märkten für Pflanzenschutzmittel tätig. Während Syngenta Pflanzenschutzmittel aus selbst entwickelten Wirkstoffen herstellt, produziert ADAMA nur generische Pflanzenschutzmittel aus Wirkstoffen, die von Dritten entwickelt wurden, mittlerweile aber patentfrei sind. Das Unternehmen ist der weltweit größte Hersteller von generischen Pflanzenschutzmitteln.

Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission

Die Kommission hatte Bedenken, dass der Zusammenschluss in der angemeldeten Form auf einer Reihe bestehender Märkte für Pflanzenschutzmittel zu einer Verringerung des Wettbewerbs geführt hätte. Zudem befürchtete sie einen Rückgang des Wettbewerbs im Bereich Pflanzenwachstumsregler. Da ChemChina nicht in der Entwicklung neuer und innovativer Pflanzenschutzmittel mit Syngenta im Wettbewerb steht, stellte die wettbewerbsrechtliche Prüfung der Kommission vor allem auf den Wettbewerb bei bereits im Handel befindlichen Pflanzenschutzmitteln ab.

Pflanzenschutzmittel sind Produkte, die in der Landwirtschaft zum Schutz gegen Schädlingsbefall eingesetzt werden. Sie lassen sich grob unterteilen in Fungizide (gegen Krankheiten), Herbizide (gegen Unkraut), Insektizide (gegen Schadinsekten) und Saatgutbehandlungsmittel (beim Saatgut ansetzende Bekämpfung von Schadinsekten und Krankheiten).

Pflanzenwachstumsregler werden in der Landwirtschaft verwendet, um das Wachstum und die Entwicklung der Anbaukulturen zu bremsen oder anzuregen.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die beteiligten Unternehmen bei mehreren Pflanzenschutzmitteln und bestimmten Wachstumsreglern gemeinsam hohe Marktanteile erreicht hätten und dass auf diesen Märkten nur wenige Wettbewerber verblieben wären. ADAMA ist mit seinen Generika auf vielen dieser Märkte ein enger und wichtiger Wettbewerber von Syngenta. Daher hätte die Übernahme in einer Reihe von Mitgliedstaaten den wirksamen Wettbewerb auf den folgenden Märkten erheblich behindert:

  • Pflanzenschutzmittel:

o Fungizide für Getreide, Obst, Raps und Gemüse,

o Herbizide für Getreide, Mais, Sonnenblumen und Gemüse,

o Insektizide für Getreide, Mais, Obst, Raps und Gemüse,

o Saatgutbehandlungsmittel für Getreide und Zuckerrüben sowie

  • Wachstumsregler für Getreide.

Die Verpflichtungen

ChemChina hat eine Reihe von Verpflichtungen angeboten, die die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission in vollem Umfang ausräumen. Das Unternehmen hat insbesondere zugesagt, Folgendes zu veräußern:

  • einen wesentlichen Teil des Geschäfts von ADAMA mit bereits auf dem Markt befindlichen Pflanzenschutzmitteln, insbesondere Fungiziden für Getreide, Obst und Raps, Herbiziden für Getreide, Mais, Sonnenblumen und Gemüse, Insektiziden für Getreide, Mais, Obst, Raps und Gemüse sowie Saatgutbehandlungsmitteln für Getreide und Zuckerrüben,

  • einige Pflanzenschutzmittel von Syngenta, insbesondere Fungizide für Gemüse und Herbizide für Getreide, Gemüse und Sonnenblumen,

  • 29 in der Entwicklung befindliche Pflanzenschutzgenerika von ADAMA (zudem wird ChemChina Dritten Zugang zu den diesbezüglichen Studien und Feldversuchsergebnissen gewähren),

  • einen wesentlichen Teil des Geschäfts von ADAMA mit Wachstumsreglern für Getreide sowie

  • alle relevanten immateriellen Vermögenswerte, auf denen die veräußerten Pflanzenschutzmittel und Wachstumsregler basieren (ChemChina wird auch das in diesen Bereichen tätige Personal zur Verfügung stellen).

Diese Veräußerungen werden nach Auffassung der Kommission sicherstellen, dass auf den Märkten für Pflanzenschutzmittel und Wachstumsregler auch nach der Übernahme wirksamer Wettbewerb stattfinden wird. Denn auf allen Produktmärkten mit problematischen Überschneidungen wird ChemChina entweder die Produktsparte von ADAMA oder die betreffende Sparte von Syngenta veräußern. Die Veräußerung der in der Entwicklung befindlichen Produkte von ADAMA gewährleistet auch die langfristige Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit des veräußerten Geschäfts. Der Käufer der veräußerten Vermögenswerte wird in der Lage sein, langfristig mit den beteiligten Unternehmen zu konkurrieren. Dies wird für die europäischen Landwirte und Verbraucher von Vorteil sein. Daher hat die Kommission das Rechtsgeschäft genehmigt.

Internationale Zusammenarbeit

Die Kommission hat in dieser Sache eng mit anderen Wettbewerbsbehörden zusammengearbeitet, die die Übernahme ebenfalls prüfen. Sie stand dabei insbesondere mit den Wettbewerbsbehörden, von Brasilien, Kanada, China, Mexiko und der USA in regelmäßigem Austausch.

Hintergrund

Diese Übernahme ist einer von mehreren geplanten Zusammenschlüssen im Bereich Agrochemie. Die Kommission prüft jeden Fall für sich anhand der konkreten Umstände. Im Einklang mit ihrer Beschlusspraxis prüft die Kommission parallele Zusammenschlüsse in der Reihenfolge ihrer Anmeldung (nach dem „Windhundverfahren“). Bei der Beurteilung des Zusammenschlusses von ChemChina und Syngenta wurde der von der Kommission am 27. März 2017 genehmigte Zusammenschluss von Dow und DuPont berücksichtigt.

Im Gegensatz zu dem Zusammenschluss von Dow und DuPont stellte die Kommission in ihrem heutigen Beschluss nicht fest, dass der Innovationswettbewerb bei Pflanzenschutzmitteln durch die Übernahme beeinflusst werden dürfte. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ADAMA als Generikahersteller keine Forschung und Entwicklung betreibt, um neue Wirkstoffe zu entdecken, sondern lediglich Pflanzenschutzmittel auf der Grundlage von patentfreien Wirkstoffen entwickelt und vertreibt.

Unternehmen und Produkte

Das staatliche chinesische Unternehmen ChemChina ist über die China National Agrochemical Corporation (CNAC) in der Agrochemie tätig. Das Kerngeschäft der hundertprozentigen CNAC-Tochter ADAMA Agricultural Solutions Ltd. sind die Herstellung bzw. der Vertrieb von patentfreien Pflanzenschutzmitteln (Herbizide, Insektizide und Fungizide, Saatgutbehandlungsmittel), von Wachstumsreglern sowie von Rasen- und Gartenprodukten.

Syngenta ist ein weltweit tätiges Agrochemie-Unternehmen mit Sitz in Basel, das Pflanzenschutzmittel, Wachstumsregler, Saatgut sowie Rasen- und Gartenprodukte produziert und vertreibt. Das vertikal integrierte Unternehmen ist in der Forschung und Entwicklung sowie in der Herstellung und im Vertrieb einer breiten Palette von Pflanzenschutzmitteln und Saatgut tätig.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Pflicht, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Weitere Informationen werden auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer der Wettbewerbssache M.7962 veröffentlicht.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
5. April 2017
Autor
Vertretung in Deutschland