Die heutige Entscheidung basiert auf dem Prinzip der Technologie- und Serviceneutralität, was bedeutet, dass die Betreiber nicht verpflichtet sind, dieses Band nur für 5G zu nutzen. 5G wird sich bei seinem schrittweisen Einsatz auf die beiden anderen Bänder (700 MHz und 26 GHz) sowie auf weitere Frequenzen in bestehenden EU-harmonisierten Bändern unterhalb von 6 GHz und neue Frequenzen in den sogenannten Millimeterwellenbändern stützen.
Die heutige Entscheidung folgt einer positiven Stellungnahme der EU-Mitgliedstaaten im Funkfrequenzausschuss. Die Nachfrage nach drahtloser Konnektivität für Smartphones und zukünftige 5G-Geräte und -Anwendungen steigt kontinuierlich. Neben den Verbraucherdienstleistungen wird die 5G-Technologie auch in Bereichen wie Mobilität, Energie und Gesundheit eine Schlüsselrolle spielen. Der Europäische Kodex für elektronische Kommunikation, der am 20. Dezember 2018 in Kraft getreten ist, wird sicherstellen, dass Investoren und potenziellen neuen Nutzern die Funkfrequenzen rechtzeitig zur Verfügung stehen, damit Europa eine führende Rolle beim Aufbau von 5G-Netzen übernimmt. Weitere Informationen über den heutigen Beschluss, den EU-Frequenzpolitikrahmen und ein Factsheet über Frequenzen in der EU sind online verfügbar.
Mehr Informationen:
Die vollständige Pressemitteilung zu der heutigen Entscheidung
Die neuen Telekommunikationsvorschriften
Faktenblatt zu Frequenzen der EU
Pressekontakt: Nikola John, Tel.: +49 (30) 2280-2410
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. Januar 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland