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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 27. Juli 2018
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Kommission hat deutsche staatliche Beihilfen in Höhe von 500 Mio. Euro zur Förderung von energieeffizientem Schienenverkehr genehmigt

Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) eine deutsche Regelung zur Unterstützung von Eisenbahnunternehmen, die in energieeffiziente Technologien investieren, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Durch diese Regelung soll die Verlagerung...

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Der elektrische Schienenverkehr ist eine der umweltfreundlichsten Beförderungsmöglichkeiten. Durch die Förderung der Frachtverlagerung von der Straße auf die Schiene wird die deutsche Regelung zur Erreichung der Umwelt- und Beförderungsziele der EU beitragen.“

Deutschland hat die Kommission im Januar 2018 von einer Regelung in Kenntnis gesetzt, in deren Rahmen öffentliche Unterstützung für Investitionen bereitgestellt werden soll, durch die die Kosten und Energieeffizienz des Schienenverkehrs gesteigert werden soll. Die Mittelausstattung der von 2018 bis 2022 laufenden Regelung beläuft sich auf insgesamt 500 Mio. Euro.

Die Regelung sieht vor, dass Eisenbahnunternehmen, die im elektrischen Schienenverkehr tätig sind, bis zu 50 Prozent aller Kosten für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz wie dem Erwerb modernen energiesparenden rollenden Materials (z.B. Hybridlokomotiven) oder automatisierter Lösungen erstattet bekommen können. Dadurch sollen die Eisenbahnunternehmen in die Lage versetzt werden, ihre Energieeffizienz (d.h. den Energieverbrauch je Passagier oder Tonnenkilometer) zu verbessern.

Um für eine solche öffentliche Unterstützung in Frage zu kommen, müssen die Eisenbahnunternehmen alljährlich nachweisen, dass sich ihre Energieeffizienz um mindestens 1,75 Prozent gegenüber dem Vorjahr verbessert hat. Ab 2020 gilt für die Eisenbahnunternehmen die Vorgabe, dass sich die Energieeffizienz um mindestens 2 Prozent verbessern muss, um förderfähig zu sein.

Die Kommission hat festgestellt, dass die Regelung Vorteile für die Umwelt und die Mobilität mit sich bringt, da sie den im Vergleich zum Straßengüterverkehr weniger umweltbelastenden Schienenverkehr fördert. Die Kommission hat zudem festgestellt, dass die Maßnahme zur Verwirklichung des angestrebten Ziels (Unterstützung der Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene) angemessen und erforderlich ist. Sie kam deshalb zu dem Schluss, dass die Maßnahme mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen im Einklang steht, insbesondere mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen, die die Kommission im Jahr 2008 veröffentlicht hat.

Hintergrund

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.50165 zugänglich gemacht.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt deutsche staatliche Beihilfen in Höhe von 500 Mio. EUR zur Förderung der Energieeffizienz im Schienenverkehr

Pressekontakt: laura [dot] bethkeatec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke ) Tel.: +49 (30) 2280 2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail (link sends e-mail)) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. Juli 2018
Autor
Vertretung in Deutschland