Die Rückmeldungen auf die Konsultation werden einen wichtigen Beitrag zur Überprüfung des Solvabilität-II-Rahmens durch die Kommission leisten. Bei der Überprüfung werden alle im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch gewonnenen Erkenntnisse sowie dessen negative Auswirkungen auf Haushalte, Unternehmen und Finanzmärkte in der EU berücksichtigt. Die Teilnehmenden werden ersucht, ihre Antworten so umfassend wie möglich zu belegen.
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) führt bereits technische Konsultationen mit Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie einschlägige Datenerhebungen durch.
Weitere Informationen:
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 1. Juli 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland