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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 13. Juli 2016
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

Kommission kämpft für Aufhebung der Visumspflicht für alle EU-Bürger in den USA und Kanada

Trotz intensiver Bemühungen besteht für Bürger bestimmter EU-Mitgliedstaaten noch immer eine Visumspflicht, wenn sie in die USA oder nach Kanada reisen wollen. Umgekehrt können Staatsangehörige aus den beiden Ländern ohne Visum in die EU einreisen...

Befreiung von der Visumpflicht

(13.07.2016) - Im April hatte die Kommission auch die Möglichkeit einer Aussetzung der Visumfreiheit geprüft, war aber zu dem Schluss gekommen, dass dieser Ansatz erhebliche Auswirkungen auf die Außenbeziehungen zu Kanada und den USA haben würde. Eine solche Aussetzung würde höchstwahrscheinlich auch wirtschaftliche Nachteile für die EU nach sich ziehen, ohne dass dadurch ein Erreichen der Gegenseitigkeit gewährleistet wäre. Die Kommission hatte das Europäische Parlament und den Rat daher ersucht, bis zum 12. Juli 2016 zur geeignetsten weiteren Vorgehensweise Stellung zu nehmen. Die Kommission stellt fest, dass bislang weder der Rat noch das Plenum des Europäischen Parlaments zu dieser Angelegenheit Stellung genommen hat.

EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos, zuständig für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte: „Ziel der Europäischen Kommission und Grundprinzip unserer gemeinsamen Visumpolitik ist die vollständige Gegenseitigkeit der Visumfreiheit für die Staatsangehörigen aller Mitgliedstaaten. In den vergangenen drei Monaten haben wir unsere Gespräche mit den USA und Kanada intensiviert, um diese vollständige Gegenseitigkeit zu erreichen. Trotz unserer konstruktiven Zusammenarbeit, insbesondere mit der kanadischen Regierung, benötigen die Staatsangehörigen einiger EU-Staaten jedoch immer noch ein Visum, um in die USA oder nach Kanada zu reisen. Wir werden weiter auf eine vollständige Gegenseitigkeit im Visumbereich hinarbeiten und versuchen, durch koordiniertes Handeln mit den betroffenen Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und dem Rat so schnell wie möglich Ergebnisse zu erzielen.“

Kanada hat diesbezüglich auf dem Ministertreffen am 11. Juli in Brüssel zugesagt, dass es im Frühherbst über die Ergebnisse der Bewertungen und den Zeitplan für eine Abschaffung der Visumpflicht berichten werde, auch in Bezug auf die erforderlichen Kooperationsmaßnahmen mit Bulgarien und Rumänien. Die Kommission möchte den EU-Kanada-Gipfel am 27. und 28. Oktober 2016 dafür nutzen, greifbare Fortschritte in Bezug auf die Aufhebung der Visumpflicht für bulgarische und rumänische Staatsangehörige zu bestätigen.

Die Kommission wird eng mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Europäische Union in dieser wichtigen Sache mit einer Stimme spricht, und wird vor Ende des Jahres über die weiteren Fortschritte berichten.

In der heutigen Mitteilung der Kommission wird auch die Aufhebung der Visumpflicht für kroatische Staatsangehörige durch Brunei vom 12. April begrüßt, mit der nunmehr eine vollständige Gegenseitigkeit für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger gegeben ist.

Gegenwärtig gilt in Kanada noch Visumpflicht für die Staatsangehörigen Bulgariens und Rumäniens und in den USA für die Staatsangehörigen Bulgariens, Kroatiens, Polens, Rumäniens und Zyperns.

Das Vereinigte Königreich und Irland beteiligen sich nicht an der Entwicklung der gemeinsamen Visumpolitik und wären an eine Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht nicht gebunden.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Gegenseitigkeit im Visumbereich in Bezug auf USA und Kanada: Kommission nimmt Bestandsaufnahme der jüngsten Entwicklungen vor

Am 13. Juli 2016 veröffentlichte Mitteilung über Folgemaßnahmen

Mitteilung vom 12. April 2016 – Stand der Fälle fehlender Gegenseitigkeit und weiteres Vorgehen

5. November 2015 – Bericht der Kommission zur Bewertung von Fällen fehlender Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Drittländern im Bereich der Visumpolitik

22. April 2015 – Bericht der Kommission zur Bewertung von Fällen fehlender Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Drittländern im Bereich der Visumpolitik

10. Oktober 2014 – Bericht der Kommission zur Bewertung von Fällen fehlender Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Drittländern im Bereich der Visumpolitik

MEMO – Visa-Gegenseitigkeitsmechanismus der EU - Fragen und Antworten

Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates)

Verordnung (EU) Nr. 1289/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Verordnung (EU) Nr. 1289/2013)

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. Juli 2016
Autor
Vertretung in Deutschland