Am 1. Januar 2020 traten neue EU-Regeln (die als „Europäische Marktinfrastrukturverordnung“ oder EMIR 2.2 bezeichnet werden) in Kraft, die die Aufsicht über EU- und Nicht-EU-CCPs verbessert haben.
Die heutige Konsultation besteht aus drei Entwürfen delegierter Rechtsakte. Sie werden die Fähigkeit der EU verbessern, externe Risiken für das Finanzsystem zu managen und anzugehen. Diese Vorschriften werden auch zur Widerstandsfähigkeit der Finanzmarktinfrastruktur beitragen, was wichtig ist, um die internationale Rolle des Euro zu fördern und die wirtschaftliche und finanzielle Souveränität Europas zu stärken. Sie legen fest, wie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) CCPs außerhalb der EU beaufsichtigen kann, je nach dem Grad des systemischen Risikos, das sie für das Finanzsystem der EU oder für einen ihrer Mitgliedstaaten darstellen.
Die Konsultation wird vier Wochen dauern. Die Kommission wird das Feedback prüfen, bevor sie mit der Annahme der drei delegierten Rechtsakte fortfährt und diese dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung übermittelt.
Weitere Informationen:
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Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 11 Juni 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland