Artikel 8 der Taxonomieverordnung zielt darauf ab, die Markttransparenz zu erhöhen und Grünfärberei zu verhindern, indem Anlegern Informationen über die Umweltleistung von Vermögenswerten und wirtschaftlichen Tätigkeiten von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Mit der öffentlichen Konsultation sollen Rückmeldungen eingeholt werden, um den Inhalt, die Methodik und die Darstellung der Informationen zu spezifizieren, die von Unternehmen aus der Finanzwirtschaft und von Unternehmen aus der Realwirtschaft offengelegt werden müssen.
Durch diese Offenlegung erhalten Anleger einheitliche und transparente Informationen über die Umweltleistung der Unternehmen und Vermögenswerte, die sie finanzieren. Sie wird auch den Investoren und der Öffentlichkeit helfen, den Weg der Unternehmen zur ökologischen Nachhaltigkeit zu verstehen.
Die Konsultation in Form eines Entwurfs eines delegierten Rechtsakts wird in drei aufeinanderfolgenden Wochen offen sein.
Weitere Informationen:
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu ( Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. Mai 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland