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Vertretung in Deutschland
Presseartikel18. Dezember 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Kommission legt Empfehlungen für nationale Strategiepläne zur Gemeinsamen Agrarpolitik vor

Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) ihre Empfehlungen für die nationalen Strategiepläne zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) veröffentlicht. Die Empfehlungen sind begleitet von einer Mitteilung und sollen den einzelnen Mitgliedstaaten bei...

Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und dem Rat werde die Kommission sicherstellen, dass bei der Reform der GAP die notwendigen umwelt- und klimapolitischen Ziele beibehalten werden.

Für die Umsetzung der EU-Agrarreform, die ab 2023 greift, müssen die Mitgliedstaaten jährlich der Europäischen Kommission einen nationalen Strategieplan vorschlagen. Dieser Strategieplan bildet somit die Grundlage für die Ausgestaltung der reformierten EU-Agrarpolitik und für die Unterstützung der ländlichen Räume in Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten.

Auf der Grundlage einer Analyse des Agrarsektors und der ländlichen Gebiete in jedem Mitgliedstaat gibt die Kommission jeweils zielgerichtete Empfehlungen ab. Diese Empfehlungen beziehen sich auf die neun spezifischen Ziele der GAP, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Herausforderungen abdecken, sowie ein Querschnittsziel zu Wissen und Innovation.

Zudem werden bei den Empfehlungen die ehrgeizigen Ziele des europäischen Grünen Deals und insbesondere sechs quantifizierte Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie berücksichtigt. Mit den Empfehlungen soll aufgezeigt werden, wie die GAP-Strategiepläne ausgerichtet sein müssen, um diese Ziele und Vorgaben zu erreichen, indem zentrale Herausforderungen, die von den Mitgliedstaaten angegangen werden müssen, ermittelt und Lösungen angeboten werden. Zu diesem Zweck enthalten die Empfehlungen auch den derzeitigen Stand in Bezug auf die Ziele des Grünen Deals. So zeigt etwa die beigefügte Karte die Emissionen von Viehbeständen pro Hektar für jeden Mitgliedstaat.

Um das Ziel von 25 Prozent ökologisch bewirtschafteten Flächen zu erreichen, hat die Kommission zudem den meisten Mitgliedstaaten empfohlen, die notwendigen Strukturen in der Lebensmittelversorgungskette auszubauen, die lokale Nachfrage nach ökologisch produzierten Erzeugnissen zu erkunden, den Verzehr von Bioprodukten anzukurbeln und sicherzustellen, dass die Umstellung auf den ökologischen Landbau und dessen Tätigkeiten im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums gefördert werden.

  • Zu den GAP-Zielen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Attraktivität des Agrarsektors für Junglandwirtinnen und -landwirte empfiehlt die Kommission mehreren Mitgliedstaaten außerdem, den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern, indem etwa die Finanzierungsinstrumente im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums stärker genutzt werden.
  • Ein weiteres Beispiel ist die Verringerung des Einsatzes von Pestiziden und des damit verbundenen Risikos. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, die nachhaltige Verwendung von Pestiziden zu fördern, indem sie die Einführung des integrierten Pflanzenschutzes sicherstellen. Ziel ist es, gesunde Kulturpflanzen mit möglichst wenigen Eingriffen in das Agrarökosystem anzubauen und natürliche Schädlingsbekämpfungsmethoden zu fördern. Schließlich wird in den Empfehlungen auch betont, dass die Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf der Ebene der Primärerzeuger durch geografische Angaben bzw. lokale und regionale Lieferketten gesteigert werden muss.

Hintergrund

Im Anschluss an die Veröffentlichung der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie im Mai 2020 wurde ein strukturierter Dialog zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten eingerichtet. Die beiden Strategien wurden im Rahmen des europäischen Grünen Deals vorgestellt, um den Übergang zu nachhaltigeren Lebensmittelsystemen anzustoßen und die Hauptursachen für den Verlust an biologischer Vielfalt anzugehen. Sie umfassen die bis 2030 zu erreichenden Ziele, nämlich eine Reduzierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 Prozent, eine Reduzierung des Einsatzes von Düngemitteln um mindestens 20 Prozent, einen Rückgang beim Verkauf antimikrobieller Mittel für Nutztiere und die Aquakultur um 50 Prozent, einen Anteil von 25 Prozent ökologisch bewirtschafteter Nutzflächen und die Gewährleistung eines flächendeckenden Zugangs zu schnellem Breitbandinternet in ländlichen Gebieten bis 2025.

Die Kommission legte 2018 ihre Vorschläge für die GAP-Reform vor, in denen ein flexiblerer, leistungs- und ergebnisorientierter Ansatz eingeführt wurde, der den örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen Rechnung trägt und gleichzeitig die Nachhaltigkeitsziele auf EU-Ebene anhebt. Die neue GAP baut auf neun Zielen auf, die auch die Grundlage für die GAP-Strategiepläne der EU-Länder bilden.

Das Europäische Parlament und der Rat einigten sich am 23. bzw. 21. Oktober 2020 auf ihre Verhandlungspositionen zur Reform der GAP, sodass die Triloge am 10. November 2020 beginnen konnten. Die Kommission ist entschlossen, in den GAP-Trilogverhandlungen ihrer Rolle als ehrliche Vermittlerin zwischen den Mitgesetzgebern vollumfänglich gerecht zu werden und als treibende Kraft für mehr Nachhaltigkeit zur Erreichung der Ziele des europäischen Grünen Deals zu agieren.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Kommission veröffentlicht Empfehlungen für nationale Strategiepläne im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik

Mitteilung und Empfehlungen

Fragen und Antworten

Die GAP der Zukunft

Strategie „Vom Hof auf den Tisch“

Biodiversitätsstrategie

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. Dezember 2020
Autor
Vertretung in Deutschland