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Vertretung in Deutschland
Presseartikel4. März 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 5 Min

Kommission legt Fahrplan für eine vollständige Rückkehr zu Schengen vor

Die EU-Kommission will bis spätestens Dezember 2016 alle Binnengrenzkontrollen im Schengen-Raum wieder aufheben.

Rückkehr zu Schengen

Um das Schengen-System vollständige widerherzustellen, hat sie dazu heute (Freitag) einen ausführlichen Fahrplan vorgelegt. Von der Einrichtung des grenzfreien Schengen-Raums haben Europas Bevölkerung und seine Wirtschaft gleichermaßen sehr profitiert, doch in den letzten Monaten wurde Schengen durch die Flüchtlingskrise ernsthaft auf den Prüfstand gestellt. Der Europäische Rat hat am 18./19. Februar eindeutig den Auftrag erteilt, einen normal funktionierenden Schengen-Raum in konzertierter Weise wiederherzustellen und Mitgliedstaaten, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden, uneingeschränkte Unterstützung zu gewähren.

Der Erste Vizepräsident, Frans Timmermans, erklärte dazu: "Schengen ist eine der wertvollsten Errungenschaften der europäischen Integration, und die Kosten seiner Abschaffung wären enorm. Unser Ziel ist es, alle Binnengrenzkontrollen so schnell wie möglich aufzuheben, spätestens im Dezember 2016. Dafür brauchen wir ein abgestimmtes europäisches Konzept für vorübergehende Grenzkontrollen im Rahmen der Schengen-Bestimmungen anstatt des Flickwerks unilateraler Entscheidungen, mit dem wir es derzeit zu tun haben. Bis dahin müssen wir die Maßnahmen in unserem Fahrplan vollständig umsetzen, damit die Kontrolle unserer Außengrenzen gestärkt wird und unser Asylsystem besser funktioniert. Außerdem müssen wir weiter mit der Türkei zusammenarbeiten, um den gemeinsamen Aktionsplan umzusetzen und den Zustrom der Neuankömmlinge deutlich zu reduzieren."

Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, fügte hinzu: "Mit diesem Fahrplan legen wir die nächsten Schritte vor, die nötig sind, damit wir gemeinsam so schnell wie möglich die Normalität im Schengen-Raum wiederherstellen. Das erfordert einige wichtige Maßnahmen. Erstens müssen alle Mitgliedstaaten die Regeln anwenden: Sie müssen das ‚Durchwinken‘ beenden und Asylsuchenden Zugang gewähren, aber denjenigen, die nur in ein anderes Land durchreisen wollen, die Einreise verweigern. Zweitens müssen wir die schwerwiegenden Mängel an unseren Außengrenzen beheben – denn ein gemeinsamer Raum ohne Grenzkontrollen ist nur möglich, wenn wir unsere Außengrenzen wirksam schützen. Dafür muss der Vorschlag für eine Europäische Grenz- und Küstenwache, den die Kommission im Dezember vorgelegt hat, unverzüglich von den Mitgliedstaaten angenommen werden, damit sie bereits im Sommer operativ ist. Die Mitgliedstaaten müssen jetzt im gemeinsamen Interesse auch gemeinsam handeln, um eine der wertvollsten Errungenschaften der EU zu wahren."

Vorübergehende Grenzkontrollen beeinträchtigen nicht nur den freien Personenverkehr, sie bringen auch erhebliche wirtschaftliche Kosten mit sich. Eine vollständige Wiederherstellung der Grenzkontrollen im Schengen-Raum würde nach Schätzungen der Kommission unmittelbare direkte Kosten in Höhe von 5 bis 18 Mrd. Euro jährlich (0,05 bis 0,13 Prozent des BIP) verursachen. Sie kämen beispielsweise auf Mitgliedstaaten wie Deutschland, Polen oder die Niederlande zusätzliche Kosten in Höhe von über 500 Mio. Euro für den Güterverkehr auf der Straße zu.

Vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen sollten die Ausnahme bleiben und verhältnismäßig sein, mit dem Ziel, so schnell wie möglich zur Normalität zurückzukehren. Seit September 2015 haben acht Länder im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise wieder Kontrollen an den Binnengrenzen eingeführt. Bisher geschah dies unilateral im Rahmen des Schengener Grenzkodexes (Artikel 23-25).

Sollten der derzeitige Migrationsdruck und die schwerwiegenden Mängel bei den Kontrollen an den Außengrenzen über den 12. Mai hinaus bestehen bleiben, müsste die Kommission dem Rat einen Vorschlag nach Artikel 26 Absatz 2 des Schengener Grenzkodexes unterbreiten, in dem ein kohärentes Vorgehen der EU bei den Binnengrenzkontrollen empfohlen wird, bis die Strukturschwächen behoben worden sind. Die Kommission wird dann vorbereitet sein und erforderlichenfalls unverzüglich handeln, wobei sie Kontrollen nur an den Grenzabschnitten vorschlagen würde, an denen sie notwendig und verhältnismäßig sind.

Das Ziel wäre dann, alle Binnengrenzkontrollen bis Dezember wieder aufzuheben, so dass der Schengen-Raum spätestens Ende 2016 wieder ordnungsgemäß funktioniert.

Der Fahrplan für eine vollständige Rückkehr zu Schengen sieht folgende Schritte vor:

  • 4. März 2016 (und danach im Monatsabstand): Fortschrittsbericht Griechenlands über die Maßnahmen in Befolgung der Empfehlung über die Wiederaufnahme der in der Dublin-Verordnung vorgesehenen Überstellungen
  • bis spätestens 12. März 2016: Vorlage eines Aktionsplans zur Umsetzung der Ratsempfehlungen mitsamt einer Bedarfsschätzung durch Griechenland
  • 16. März 2016: Mitteilung der Kommission über eine Reform der Dublin-Verordnung mit dem Ziel einer solidarischen und fairen Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten
  • 16. März 2016: Erster Bericht der Kommission über die Umsiedlungs- und Neuansiedlungszusagen
  • bis spätestens 22. März 2016: zusätzliches Hilfeersuchen von Frontex zur Abstellung von Ressourcen für eine weitere Entsendung europäischer Grenzschutzteams zur Unterstützung Griechenlands
  • bis spätestens 1. April 2016: Abstellung von Personal und Material durch die Mitgliedstaaten auf den Aufruf von Frontex hin
  • bis spätestens 12. April 2016: Bewertung des griechischen Aktionsplans durch die Kommission
  • 16. April 2016: Zweiter Bericht der Kommission über die Umsiedlungs- und Neuansiedlungszusagen
  • 11.-17. April 2016: Schengen-Evaluierung der griechischen Luft-, Land- und Seegrenzkontrollen durch die Kommission und Sachverständige der Mitgliedstaaten
  • bis spätestens 12. Mai 2016: Bericht Griechenlands über die Umsetzung der Ratsempfehlungen
  • 12. Mai 2016: Vorlage eines auf Artikel 26 Absatz 2 des Schengener Grenzkodexes gestützten Kommissionsvorschlags, falls die schwerwiegenden Mängel bei der Außengrenzkontrolle fortbestehen
  • 13. Mai 2016: Annahme einer auf Artikel 26 Absatz 2 des Schengener Grenzkodexes gestützten Empfehlung des Rates über ein kohärentes unionsweites Vorgehen bei vorübergehenden Binnengrenzkontrollen, falls die schwerwiegenden Mängel bei der Außengrenzkontrolle fortbestehen
  • 16. Mai 2016: Dritter Bericht der Kommission über die Umsiedlungs- und Neuansiedlungszusagen
  • bis spätestens Juni 2016: politische Einigung der gesetzgebenden Organe über eine Europäische Grenz- und Küstenwache und Verabschiedung des betreffenden Rechtsakts
  • Juni 2016: Stellungnahme der Kommission zu einer möglichen Wiederaufnahme der Dublin-Überstellungen nach Griechenland
  • Bis spätestens August 2016: Einsatzfähigkeit der Europäischen Grenz- und Küstenwache
  • bis spätestens September 2016: vollständige Einsatzreife der europäischen Grenz- und Küstenwache und Abschluss der ersten Anfälligkeitstests, damit die erforderlichen Präventionsmaßnahmen getroffen werden können
  • Dezember 2016: falls es die Gesamtlage zulässt, Auslaufen der außergewöhnlichen Schutzmaßnahmen

Ausführliche Informationen finden Sie in dieser Pressemitteilung.

Die Mitteilung "Zurück zu Schengen – ein Fahrplan" finden Sie hier, die entsprechenden Anhänge hier.

Den heute veröffentlichten Fortschrittbericht über die Einrichtung der Hotspots in Griechenland finden Sie hier, Hintergrundinformationen dazu hier.

Zum dritten Umsetzungsbericht über den Gemeinsamen Aktionsplan EU-Türkei gelangen Sie hier, Hintergrundinformationen dazu gibt es hier.

Eine Erläuterung der Schengen-Regelung finden Sie hier.

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per infoateuropa-punkt [dot] de (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. März 2016
Autor
Vertretung in Deutschland