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Vertretung in Deutschland
Presseartikel14. September 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Kommission legt Gesetzesvorschlag für Ende der Zeitumstellung vor

Am 12. September 2018 erklärte Präsident Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der Union, dass die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Abschaffung der Zeitumstellung vorlegen werde und sagte: „Die Zeitumstellung gehört abgeschafft. Die...

Die Europäische Kommission schlägt nun vor, im Jahr 2019 die jahreszeitlich bedingten Zeitumstellungen in Europa zu beenden und es den Mitgliedstaaten zu überlassen, zu entscheiden, ob sie dauerhaft die Sommer- oder die Winterzeit anwenden wollen. Mit dem Legislativvorschlag soll sichergestellt werden, dass Änderungen auf koordinierte Weise zwischen den Nachbarländern vorgenommen werden, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten und eine Fragmentierung zu vermeiden, die entstehen könnte, wenn einige Mitgliedstaaten jahreszeitlich bedingte Zeitumstellungen vornehmen, andere dagegen nicht.

Hierzu Violeta Bulc, EU-Kommissarin für Verkehr: „Wir schlagen vor, die jahreszeitlich bedingten Zeitumstellungen ab dem kommenden Jahr zu beenden. Dieser sehr ehrgeizige Zeitplan wird es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, die Vorteile unverzüglich zu nutzen. Wir fordern nun die Mitgliedstaaten und Unternehmen auf, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um zu gewährleisten, dass in der gesamten EU auf koordinierte Weise verfahren wird.“

Der Vorschlag der Kommission

  • beendet die jahreszeitlich bedingten Zeitumstellungen in der gesamten Europäischen Union;
  • enthält einen klaren und knappen Zeitplan für das Wirksamwerden der Änderungen;
  • fördert die Konsultation auf nationaler und europäischer Ebene, um ein koordiniertes Vorgehen der Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Der heutige Vorschlag ist ein weiteres Beispiel dafür, dass sich die Juncker-Kommission in großen Fragen engagiert und es den Mitgliedstaaten überlässt, Entscheidungen in den Bereichen zu treffen, in denen sie am besten dazu in der Lage sind.

Wie und wann würden diese Änderungen wirksam werden?

Der Vorschlag der Europäischen Kommission wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Zustimmung vorgelegt.

Um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen, sieht der Kommissionsvorschlag vor, dass jeder Mitgliedstaat bis April 2019 mitteilt, ob er beabsichtigt, dauerhaft die Sommer- oder die Winterzeit anzuwenden. Die letzte verbindliche Umstellung auf die Sommerzeit würde am Sonntag, den 31. März 2019 erfolgen. Danach könnten die Mitgliedstaaten, die dauerhaft zur Winterzeit zurückkehren wollen, am Sonntag, den 27. Oktober 2019 zum letzten Mal eine jahreszeitlich bedingte Zeitumstellung vornehmen. Nach diesem Datum wären jahreszeitlich bedingte Zeitumstellungen nicht mehr möglich.

Dieser Zeitplan geht aber nur dann auf, wenn das Europäische Parlament und der Rat den Vorschlag der Kommission spätestens im März 2019 annehmen.

Warum schlägt die Kommission diese Änderung vor?

Die europäischen Länder haben im vergangenen Jahrhundert Sommerzeitregelungen eingeführt, um Energie zu sparen, vor allem in Kriegszeiten oder während der Ölkrise in den 1970er Jahren. Ab 1980 hat die Europäische Union nach und nach Rechtsvorschriften erlassen, um die unterschiedlichen nationalen Regelungen für Zeitumstellung aneinander anzugleichen. Im Jahr 2018 ist der mit der Zeitumstellung verfolgte Zweck jedoch weniger relevant. Studien lassen darauf schließen, dass die Energieeinsparungen nur noch marginal sind, während sich gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger zunehmend über negative Auswirkungen auf die Gesundheit beklagen.

Die Zeitumstellung wurde von den Bürgerinnen und Bürgern, vom Europäischen Parlament und von einer wachsenden Zahl von Mitgliedstaaten zunehmend infrage gestellt. Auf Ersuchen des Europäischen Parlaments führte die Kommission im Rahmen der Bewertung der derzeitigen Regelung im Sommer 2018 eine öffentliche Konsultation durch, bei der 4,6 Millionen Antworten eingingen – so viele Antworten wie noch nie bei einer von der Europäischen Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation. 84 Prozent der Befragten sprachen sich für die Abschaffung der Zeitumstellung aus.

Angesichts dieser Entwicklungen ist die Europäische Kommission zu dem Schluss gelangt, dass für die EU keine Notwendigkeit besteht, die jahreszeitlich bedingten Zeitumstellungen zu regeln, sondern dass es den Mitgliedstaaten freistehen sollte, zu entscheiden, ob sie die Sommerzeit oder die Winterzeit anwenden wollen, und die Angelegenheit im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip auf nationaler Ebene zu regeln.

Weitere Informationen:

Website zur Lage der Europäischen Union 2018

Website zu jahreszeitlich bedingten Zeitumstellungen

Fragen und Antworten zum Vorschlag der Kommission

Der Legislativvorschlag

Der Abschlussbericht über die öffentliche Konsultation

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail ) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. September 2018
Autor
Vertretung in Deutschland