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Vertretung in Deutschland
Presseartikel31. Oktober 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Kommission leitet eingehende Untersuchung zur Fusion der Stahlzulieferer Tata Steel und ThyssenKrupp ein

Die Europäische Kommission hat ein Verfahren eingeleitet, um die geplante Gründung der Fusion von Tata Steel und ThyssenKrupp nach der EU Fusionskontrollverordnung eingehend zu prüfen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befürchtet die Kommission, dass der...

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Stahl ist ein wesentlicher Bestandteil vieler Alltagsgüter, und wettbewerbsfähige Stahlpreise sind für die europäische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Die stahlintensiven Branchen beschäftigen in Europa über 30 Mio. Menschen, und wir müssen uns im Wettbewerb auf den Weltmärkten behaupten können. Aus diesem Grund werden wir die Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses von Tata Steel und ThyssenKrupp auf den wirksamen Wettbewerb auf den Stahlmärkten sorgfältig prüfen.“

Tata Steel und ThyssenKrupp gehören zu den größten integrierten Herstellern von Kohlenstoff-Flachstahl und Elektrostahl und verfügen über große Produktionsanlagen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), insbesondere in Deutschland, den Niederlanden und im Vereinigten Königreich. Im Rahmen des Zusammenschlusses würden Tata Steel und ThyssenKrupp ihre europäischen Kohlenstoff-Flachstahl- und Elektrostahlsparten in einem Gemeinschaftsunternehmen zusammenführen.

Die vorläufigen Wettbewerbsbedenken der Kommission

Eine erste Marktuntersuchung der Kommission gab Anlass zu verschiedenen Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Zusammenführung des Angebots der beiden Unternehmen an folgenden Kohlenstoff-Flachstahl- und Elektrostahlerzeugnissen:

  • Stahl für die Automobilindustrie; dabei handelt es sich um verschiedene Arten von überwiegend verzinktem Stahl, die für die Herstellung von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugteilen verwendet werden;

  • metallbeschichteter Verpackungsstahl, der für verschiedene Verpackungslösungen wie z. B. Konserven- und Aerosoldosen verwendet wird;

  • kornorientiertes Elektroband‚ das zur Herstellung einer Vielzahl technischer Produkte wie Transformatoren dient.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Kommission besorgt, dass den Kunden dieser Stahlerzeuger nach dem Zusammenschluss weniger Anbieter zur Auswahl stünden und sie höhere Preise zahlen müssten. Zu den Kunden zählen europäische Unternehmen, große Konzerne sowie zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen (KMU), von denen viele mit Importeuren in den EWR oder, wenn sie ihre Erzeugnisse in Länder außerhalb Europas exportieren, mit Unternehmen aus aller Welt im Wettbewerb stehen.

Die Kommission wird nun die möglichen Auswirkungen des Zusammenschlusses eingehend prüfen, um festzustellen, ob sich ihre vorläufigen wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestätigen.

Das Vorhaben wurde am 25. September 2018 bei der Kommission angemeldet. Tata Steel und ThyssenKrupp haben sich dazu entschieden, während des Vorprüfverfahrens keine Verpflichtungszusagen zu unterbreiten, mit denen die vorläufigen Bedenken der Kommission ausgeräumt werden könnten. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, also spätestens am 19. März 2019, einen Beschluss erlassen. Das eingehende Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Unternehmen und Produkte

Tata Steel mit Hauptsitz in Indien ist ein diversifizierter Stahlhersteller, der weltweit in der gesamten Wertschöpfungskette für Kohlenstoffstahl und Elektrostahl tätig ist. Das Unternehmen verfügt über mehrere Produktionsstätten im EWR. Seine größten Werke liegen im Vereinigten Königreich (Port Talbot) und in den Niederlanden (IJmuiden).

Das deutsche Unternehmen ThyssenKrupp ist ein diversifizierter Industriekonzern, der in verschiedenen Wirtschaftszweigen, u. a. in der Herstellung und Lieferung von Kohlenstoff-Flachstahl und Elektrostahl, tätig ist. Seine größten Produktionsstandorte für diese Erzeugnisse befinden sich in Deutschland.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II).

Neben der hier beschriebenen Untersuchung laufen derzeit sechs weitere eingehende Prüfverfahren, die folgende Vorhaben betreffen:die geplante Übernahme von Gemalto durch Thales, die geplante Übernahme von Alstom durch Siemens‚ die geplante Übernahme des Nylongeschäfts von Solvay durch BASF, die geplante Übernahme von Tele2 NL durch T-Mobile NL‚ die geplante Übernahme von MKM durch KME sowie die geplante Übernahme der Walzproduktsparte von Aurubis durch Schwermetall.

Informationen werden auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer der Wettbewerbssache M.8713 veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Die Website der Generaldirektion Wettbewerb

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus ), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail )oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. Oktober 2018
Autor
Vertretung in Deutschland