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Vertretung in Deutschland
Presseartikel3. Februar 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Kommission leitet ersten Schritt zu Verhandlungen über die künftige Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich ein

Die Europäische Kommission hat heute (Montag) eine Empfehlung an den Rat zur Aufnahme von Verhandlungen über eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich abgegeben. Die Empfehlung enthält einen umfassenden Vorschlag für...

Michel Barnier, der Chefunterhändler der Europäischen Kommission, sagte: „Wir werden nach Treu und Glauben verhandeln. Die Kommission wird weiterhin sehr eng mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenarbeiten. Unsere Aufgabe wird es sein, die Interessen unserer Bürger und unserer Union zu verteidigen und voranzubringen und gleichzeitig zu versuchen, Lösungen zu finden, die die Entscheidungen des Vereinigten Königreichs respektieren.“

Die Empfehlung stützt sich auf die bestehenden Leitlinien und Schlussfolgerungen des Europäischen Rates sowie auf die politische Erklärung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich von Oktober 2019.

Die Verhandlungsrichtlinien decken alle Bereiche ab, die für die Verhandlungen von Interesse sind, einschließlich der handelspolitischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit, der Strafverfolgung und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, der Außenpolitik, der Sicherheit und Verteidigung, der Teilnahme an Programmen der Union und anderer thematischer Bereiche der Zusammenarbeit.

Die in der Empfehlung vorgesehene ehrgeizige und umfassende neue Partnerschaft spiegelt die Schlussfolgerungen und Leitlinien des Europäischen Rates wider und baut auf der politischen Erklärung auf. Die geplante Partnerschaft umfasst drei Hauptkomponenten:

- allgemeine Vereinbarungen (einschließlich Bestimmungen über grundlegende Werte und Prinzipien und verantwortungsvollem Handeln auf Regierungsebene);

- wirtschaftliche Vereinbarungen (einschließlich Bestimmungen über den Handel und Garantien für gleiche Wettbewerbsbedingungen);

- Sicherheitsvorkehrungen (einschließlich Bestimmungen über die Zusammenarbeit der Strafverfolgungs- und Justizbehörden sowie über die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik).

Als Verhandlungsführerin der EU wird die Kommission, die Arbeit in enger Abstimmung mit dem Rat und seinen Vorbereitungsgremien sowie mit dem Europäischen Parlament fortsetzen, wie dies auch bei den Verhandlungen über das Austrittsabkommen der Fall war.

Nächste Schritte

Der Rat muss den Entwurf der Verhandlungsrichtlinien annehmen. Damit wird die Kommission formell ermächtigt, die Verhandlungen als Verhandlungsführerin der Union zu eröffnen.

Hintergrund

Am 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) ausgetreten.

Die Modalitäten des Austritts sind im Austrittsabkommen festgelegt, das am 1. Februar 2020 in Kraft getreten ist. Es sieht eine Übergangszeit vor, in der das EU-Recht für das Vereinigte Königreich mindestens bis zum 31. Dezember 2020 weiter gilt, es sei denn, der im Rahmen des Austrittsabkommens eingesetzte Gemischte Ausschuss fasst vor dem 1. Juli 2020 einen einzigen Beschluss, mit dem die Übergangszeit um bis zu einem oder zwei Jahre verlängert wird.

In den Leitlinien vom 23. März 2018 hat der Europäische Rat die Entschlossenheit der Union bekräftigt, künftig eine möglichst enge Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich einzugehen. Nach diesen Leitlinien sollte sich eine solche Partnerschaft auf den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie auf andere Bereiche erstrecken, insbesondere auf die Bekämpfung des Terrorismus und der internationalen Kriminalität sowie auf die Sicherheits-, Verteidigungs- und Außenpolitik.

Weitere Informationen:

Die Empfehlungen der Kommission

Der Mitschnitt der Pressekonferenz des EU-Chefunterhändlers Barnier

Fragen und Antworten zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU

Pressekontakt: Reinhard [dot] HOENIGHAUSatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail )oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. Februar 2020
Autor
Vertretung in Deutschland