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Vertretung in Deutschland
Presseartikel11. Juli 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 5 Min

Kommission leitet nach Ende des Hilfsprogramms verstärkte Überwachung Griechenlands ein

Die Kommission hat heute (Mittwoch) beschlossen, Griechenland einer verstärkten Überwachung zu unterziehen, um das Land nach der erfolgreichen Beendigung des im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) durchgeführten...

Am 20. August wird Griechenland das Stabilitätshilfeprogramm beenden und damit wieder seinen Platz inmitten des Euro-Währungsgebiets und der Europäischen Union einnehmen. Diese bemerkenswerte Leistung wurde durch die Opfer, die das griechische Volk erbracht hat, den Reformwillen Griechenlands und die Solidarität seiner europäischen Partner ermöglicht.

Valdis Dombrovskis, Vizepräsident für den Euro und den sozialen Dialog, der auch für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion zuständig ist, erklärte dazu: „Der 20. August markiert einen Neuanfang für Griechenland. Das Land muss seine umsichtige Haushaltspolitik und makroökonomische Politik fortsetzen und die vereinbarten Reformen zum Abschluss bringen. Mit der verstärkten Überwachung soll Griechenland dabei unterstützt werden, das Vertrauen der Märkte, Anleger und Unternehmen wiederzuerlangen, die alle Stabilität und Vorhersehbarkeit wollen. Dadurch sollen Anreize für mehr Investitionen gesetzt und ein nachhaltiges Wachstum gewährleistet werden, das Arbeitsplätze schaffen und die Lebensbedingungen und sozialen Bedingungen der Griechen verbessern wird.“

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll: „Griechenland kann nun auf eigenen Beinen stehen; das heißt aber nicht, dass es dabei allein gelassen wird. Europa und die Europäische Kommission werden sich weiterhin für das Land einsetzen. Dafür steht der heutige Beschluss. Die verstärkte Überwachung stellt kein viertes Programm dar, da sie nicht mit neuen Verpflichtungen oder Auflagen einhergeht. Es handelt sich vielmehr um einen Rahmen, der die Vollendung und Umsetzung der laufenden Reformen unterstützt. Dies ist von zentraler Bedeutung, da die wirtschaftliche Erholung Griechenlands kein punktuelles Ereignis, sondern ein fortwährender Prozess ist.“

Der heutige Beschluss der Kommission, eine verstärkte Überwachung nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 (Teil des sogenannten „Zweierpakets“) einzuleiten, wird – aufbauend auf den bisher erzielten Fortschritten – den Weg für die Rückkehr Griechenlands zur Normalität ebnen. Auf diese Weise soll die Durchführung, Vollendung und Fortführung der im Rahmen des Programms vereinbarten Reformen im Einklang mit den Zusagen der griechischen Behörden unterstützt werden. Dies ist von entscheidender Bedeutung, damit insbesondere unmittelbar nach Programmende Marktvertrauen aufgebaut und die wirtschaftliche Erholung Griechenlands konsolidiert werden kann.

Der Beschluss stützt sich auf die auf der Sitzung der Eurogruppe vom 22. Juni erzielte Vereinbarung, in der bestätigt wurde, dass Griechenland alle früheren im Rahmen der vierten und abschließenden Überprüfung des Programms festgelegten Maßnahmen durchgeführt hat. Zudem hat die Eurogruppe ein solides Maßnahmenpaket zum Schuldenabbau beschlossen, das es Griechenland ermöglichen wird, ohne finanzielle Unterstützung von Partnern wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Im Rahmen der umfassenden Vereinbarung, die in der Eurogruppe erzielt wurde, haben die griechischen Behörden zugesagt, die im Rahmen des laufenden Programms vereinbarten Schlüsselreformen vollständig umzusetzen. Sie haben ferner zugesagt, eine Reihe bereits angelaufener wichtiger Strukturreformen abzuschließen, und zudem der Einleitung einer verstärkten Überwachung zugestimmt.

Die verstärkte Überwachung ist ein stabiler Rahmen für die Zeit nach dem Programmende, die ein eingehendes Monitoring der wirtschaftlichen, fiskalischen und finanziellen Lage und der Entwicklung Griechenlands ermöglichen wird. Sie wurde angesichts der Dauer der Krise in Griechenland, des hohen griechischen Schuldenstands, der zur Erreichung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung bestehenden Notwendigkeit der weiteren Umsetzung von Strukturreformen sowie der verbleibenden Anfälligkeiten als angemessen erachtet.

Die verstärkte Überwachung wird dazu beitragen, dass sich die Lage in Griechenland normalisiert und das Land wieder seine eigenen politischen Ziele setzt und gleichzeitig über den Programmzeitraum hinaus einen umsichtigen politischen Kurs verfolgen kann. Wie in der Vereinbarung der Eurogruppe festgehalten, sollte dieser politische Kurs dafür sorgen, dass die Ziele der im Rahmen des ESM-Programms verfolgten wichtigsten Reformen gewahrt bleiben. Da die verstärkte Überwachung nicht an neue Reformelemente oder Auflagen gekoppelt ist, stellt dies nach den Jahren der Finanzhilfeprogramme einen echten Neuanfang dar.

Der Rahmen sieht vierteljährliche Überprüfungsmissionen vor, damit Risiken frühzeitig ermittelt werden und frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden können, um diese Risiken anzugehen. Die Kommission wird dem Europäischen Parlament, dem griechischen Parlament und der Arbeitsgruppe „Eurogruppe“/dem Wirtschafts- und Finanzausschuss gemäß der einschlägigen Verordnung vierteljährlich über ihre Erkenntnisse Bericht erstatten. Die beim Treffen der Eurogruppe am 22. Juni vereinbarte Aktivierung politikabhängiger Maßnahmen zum Schuldenabbau wird dadurch bedingt sein, ob die im Rahmen der verstärkten Überwachung erstellten Berichte positiv ausfallen.

Darüber hinaus ist in dem heutigen Beschluss vorgesehen, dass die verstärkte Überwachung durch die Kommission im Benehmen mit der EZB und gegebenenfalls mit dem Internationalen Währungsfonds erfolgt. Auch der ESM wird beteiligt sein. Gleichzeitig wird Griechenland nach Auslaufen des Stabilitätshilfeprogramms am 20. August uneingeschränkt in den Rahmen des Europäischen Semesters der wirtschafts- und sozialpolitischen Koordinierung integriert werden. Zwischen den Verfahren der verstärkten Überwachung und des Europäischen Semesters sollen größtmögliche Synergien geschaffen werden, um die Verwaltung nicht unnötig zu belasten und Kohärenz zu gewährleisten.

Hintergrund

Im August 2015 wurde Griechenland auf Antrag der griechischen Behörden Finanzhilfe aus dem ESM in Form eines Stabilitätshilfeprogramms bereitgestellt, das sich über drei Jahre erstrecken sollte. Dieses Programm endet am 20. August 2018.

Die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 (Teil des sogenannten „Zweierpakets“) bildet die Rechtsgrundlage für den Rahmen der verstärkten Überwachung.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Kommission leitet nach Programmende verstärkte Überwachung Griechenlands ein und unterstützt so die Rückkehr des Landes zur Normalität

Memo über die verstärkte Überwachung in Griechenland

Factsheets – Griechenland schlägt ein neues Kapitel auf

Finanzhilfen der EU für Griechenland

Erklärung der Eurogruppe vom 22. Juni 2018

Beschluss zur Einleitung einer verstärkten Überwachung

Verordnung (EU) Nr. 472/2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Juli 2018
Autor
Vertretung in Deutschland