Zu den alternativen Investmentfonds gehören Hedge-Fonds, Private-Equity-Fonds, Immobilienfonds und eine breite Palette anderer Arten von Fonds. Die Verwalter dieser Fonds sind für ein hohes Investitionsvolumen in der EU und für ein beträchtliches Handelsvolumen auf den Finanzmärkten verantwortlich. Sie tragen zum Aufbau einer Kapitalmarktunion bei, indem sie Ersparnisse an Unternehmen und Projekte weiterleiten, die zu Wachstum und Beschäftigung beitragen.
Die Vorschriften für die Verwalter alternativer Investitionen (AIFMD) schaffen einen EU-weiten Rechtsrahmen für die Zulassung, Aufsicht und Kontrolle dieser Verwalter. Im Januar 2019 veröffentlichte die Kommission einen Bericht, aus dem hervorging, dass die derzeitigen Vorschriften der AIFMD durch die Schaffung eines harmonisierten Regulierungs- und Aufsichtsrahmens erheblich zur Schaffung eines Binnenmarkts für AIF beigetragen haben. Es gibt jedoch einige Bereiche, in denen diese Regeln effizienter gestaltet werden könnten.
Die Konsultation ist Teil der laufenden Bemühungen der Kommission, die Kapitalmarktunion (CMU) weiterzuentwickeln und damit Investitionen in ganz Europa anzukurbeln - was zum jetzigen Zeitpunkt in der Coronavirus-Krise von besonders großer Bedeutung ist.
Weitere Informationen:
Daily News vom 22. Oktober 2020
Die AIFMD-Konsultation
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. Oktober 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland